PfarrverbandsratDer Pfarrverbandsrat ist Teil der demokratischen Struktur der Laienräte und regelt die Belange des Pfarrverbands. Er trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Mitverantwortung der einzelnen Pfarrgemeinden im Pfarrverband zu wecken, die Mitarbeit der Ehrenamtlichen zu aktivieren, das Seelsorgeteam zu beraten und zu unterstützen sowie die Vielfalt des kirchlichen Lebens im Pfarrverband zu pflegen und im Blick auf das Gesamte zu koordinieren.
Bereits 1970 wurden im Erzbistum München und Freising die ersten Pfarrverbände im Landbereich gegründet, damals auf ausdrücklichen Wunsch vieler Gläubigen. Dort wo ein Pfarrverband errichtet wurde, wurde auch ein Pfarrverbandsrat gebildet.
PfarrgemeinderatDer Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mitzuwirken.
Der PGR trägt maßgeblich zum pastoralen Leben in der Pfarrei bei. Im PGR laufen die Fäden des ehrenamtlichen Engagements zusammen. Hier gibt es den Überblick über alle Gruppen und Aktivitäten. Hier wird die Kommunikation zwischen allen Feldern des Engagements sichergestellt. Und hier, im Kreativfeld engagierter Christen, entstehen viele gute Ideen, indem ausgehend von den Zeichen der Zeit inspirierende Fragen gestellt werden und um zukunftsfähige Antworten gerungen wird.
In allen gesellschaftlichen Fragen kann der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich entscheiden und handeln, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für Benachteiligte und Flüchtlinge und für die Bewahrung der Schöpfung.
Die Mitglieder des PGR werden von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Wahlberechtigt sind alle ab 14 Jahre. Gewählt werden kann, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.erzbistum-muenchen.de/dioezesanrat/raete-und-verbaendestruktur KirchenverwaltungDie Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die KV aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und evtl. zwei bis drei zusätzlich berufenen Personen variieren.
Die KV vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.
Außerdem wählt die KV wiederum die Vertreterinnen und Vertreter des Diözesansteuerausschusses (DiStA), die die Kirchensteuerzahler der gesamten Erzdiözese München und Freising vertreten. Der DiStA entscheidet über den Haushalt der Erzdiözese München und Freising. Damit geht es bei der Wahl der Kirchenverwaltung zum einen um die Verwaltung der Kirchenstiftung vor Ort, zum anderen aber auch indirekt um den Diözesanhaushalt und die Verwaltung der Kirchensteuereinnahmen der gesamten Erzdiözese. Beispielsweise wurden 2016 rund 100 Millionen Euro für Zuschüsse an Kirchenstiftungen verwendet und weitere rund 75 Millionen Euro wurden als Zuschüsse für Baumaßnahmen kirchlicher Rechtsträger (vor allem der Kirchenstiftungen) gewährt.
Verwaltungs- und HaushaltsverbundEin Pfarrverband bzw. eine Stadtkirche besteht aus mehreren Pfarreien, der/die von einem Pfarrer oder einem/einer Pfarrbeauftragten geleitet wird. Um die Bewältigung ähnlicher Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen, können Kirchenstiftungen einen Verwaltungs- und Haushaltsverbund gründen. Dieser hilft dann dabei, einen Teil der anfallenden Aufgaben, Aktionen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren. Darüber hinaus dient der VHV der Verwaltung des gemeinsamen Haushalts der einzelnen Kirchenstiftungen und ist gemeinsamer Anstellungsträger für deren Personal. Zur Steuerung des Verbundes wird als zusätzliches Gremium der Haushalts- und Personalausschuss (HUP) gebildet. Dieser konzentriert sich auf Haushalts- und Personalangelegenheiten und setzt sich aus Mitgliedern der beteiligten Kirchenverwaltungen zusammen. Die einzelnen Kirchenverwaltungen bestehen weiter. Sie sind zum Beispiel nach wie vor für alle Gebäude der einzelnen Kirchenstiftung und den dafür notwendigen Haushalt zuständig. Auf alle weiteren Aspekte haben Sie über den Haushalts- und Personalausschuss auch weiterhin Einfluss.
Weiteren Informationen finden Sie unter:
https://www.erzbistum-muenchen.de/im-blick/pgr-und-kv-wahlen-2018/kirchenverwaltung