In der Pfarrei St. Laurentius bestehen drei klirchliche Stiftungen:
- Pfarrkirchenstiftung St. Laurentius, Königsdorf
- Filialkirchenstiftung St. Margaretha, Huppenberg
- Filialkirchenstiftung Mariä Heimsuchung, Oberbuchen
In diesen Stiftungen ist das Vermögen wie z.B. Gebäude, Grundstücke und Barvermögen der Pfarrei.
Die jeweilige Kirchenverwaltung ist das Vertretungsorgan der einzelnen Stiftung. Der Pfarrer ist der Kirchenverwaltungsvorstand. Er bereitet die Sitzungen der Kirchenverwaltung vor und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Daneben sind in der Stiftung St. Laurentius sechs gewählte Kirchenverwaltungsmitglieder. In den Filialkirchenstiftungen sind jeweils 4 gewählte Mitglieder. Sie werden für einen Zeitraum von sechs Jahren von den im Bereich der Kirchengemeinde lebenden volljährigen Personen gewählt. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung haben über die bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
Die Kirchenverwaltung hat dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten und ordnungsgemäß verwaltet wird. Sie hat insbesondere den Haushaltsplan der Stiftung zu beschließen und die Jahresrechnung zu erstellen.
Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte den Kirchenpfleger. Er hat den Pfarrer bei der Erledigung seiner Aufgaben für die Stiftung zu unterstützen.
Die drei Kirchenstiftungen können zur Erfüllung von Aufgaben zusammenwirken.
Beispiele der Aufgaben sind u.a.:- Unterhalt der Kirchen,
- Aufwendungen für würdige Feier des Gottesdienste,
- Errichtung und Unterhalt für die der Kirchengemeinde dienenden Gebäuden
- Inneneinrichtung der Kirche,
- Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter,
- Sachaufwand für die pfarramtliche Geschäftsführung,
- Unterhalt der kirchlichen Friedhöfe.
Die Aufsicht über die Stiftungen nimmt die Erzbischöfliche Finanzkammer wahr.