Die Pfarrgemeinderäte wurden am 20. März 2022 gewählt. In beiden Pfarreien des Pfarrverbands wurden je 6 Vertreter gewählt.
Dem Pfarrverbandsrat gehören außerdem die Seelsorger Pfarrer Werner Kienle, Diakon Michael Ibler und Gemeindereferentin Brigitte Engstler an.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats von St. Andreas sind:
Im Pfarrgemeinderat können von der Gemeinde gewählte Vertreter
mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt
werden.
Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer in der Erfüllung seiner
seelsorgerischen Aufgaben. Er dient so der Verwirklichung und dem Aufbau einer
lebendigen Gemeinde. Er berät über Themen, die die Pfarrgemeinde betreffen und
beschließt notwendige Maßnahmen. Die Vernetzung der verschiedenen Gruppen ist
eine weitere wichtige Aufgabe. Daneben stehen die Vorbereitung von größeren
Aktionen und Festen auf der Tagesordnung, ebenso wie spirituelle Themen und die
Ökumene.
Der Pfarrgemeinderat ist Ansprechpartner für die Gemeinde bei Wünschen,
Anregungen oder Kritik.
Er sendet Vertreter in überpfarrliche Gremien (z.B. Dekanatsrat, Diözesanrat usw.)
und vertritt die Anliegen der Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit sowie in der
politischen Gemeinde
Der Pfarrverbandsrat ist wie der Pfarrgemeinderat (PGR) ein vom Erzbischof anerkanntes eigenständiges Organ von Laien zur Beratung pastoraler Fragen im Pfarrverband. Besteht der Pfarrverband aus nicht mehr als drei Pfarrgemeinden, kann, wenn die Pfarrgemeinderäte sämtlicher zum Pfarrverband gehörender Pfarrgemeinden bei ihrer Konstituierung es beschließen, der Pfarrverbandsrat sich so konstituieren, dass sämtliche Pfarrgmeinderatsmitglieder dieser Pfarrgemeinde als ordentliche Mitglieder dem Pfarrverbandsrat angehören. Dies wird in unserem Pfarrverband Kircheim-Heimstetten praktiziert.
Beide PGRs tagen also in der Regel zusammen zunächst als Pfarrverbandsrat mit gemeinsamen Themen; im Anschluss daran tagen die PGRs der einzelnen Pfarreien mit spezifischen getrennten Themen. Dies hat sowohl für die Ehrenamtlichen als auch für die hauptamtlichen Seelsorger den Vorteil. dass jeweils nur ein gemeinsamer Termin gefunden werden muss, wo sonst drei Termine nötig wären.
Der Sitzungsort wechselt zwische St. Andreas und St. Peter.
Als Vorstand fungieren der Pfarrer, die Vorsitzenden und Stellvertreter/innen der beiden PGRs und die Schriftführer.