Die Friedhöfe in Fridolfing und Pietling sind kirchliche Friedhöfe im Sinn des kirchlichen Gesetzbuches und werden von der Kirchenverwaltung Mariä Himmelfahrt, Marienstr. 4, 83413 Fridolfing verwaltet.
Die Friedhöfe dienen zur Bestattung der Katholiken der Pfarrei Mariä Himmelfahrt Fridolfing die bei ihrem Tod in dieser Pfarrei wohnten, sich aufhielten oder nach den Bestimmungen der geltenden Friedhofsordnung Anspruch auf Bestattung haben. Personen ohne oder anderer Konfession, werden auf Grund der staatlichen Bestimmungen in diesen Friedhöfen beerdigt, wenn sie im Gebiet der Pfarrei entweder wohnten und wenn keine andere geeignete Grabstätte vorhanden ist. Nähere Informationen ersehen sie in den z.Zt. gültigen Friedhofsordnungen.
Grabanlage- Grabmale, Einfriedungen und sonstige bauliche Anlagen (insgesamt: Grabanlage) dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kirchenverwaltung errichtet, entfernt oder verändert werden. Hierfür ist ein Entwurf im Maßstab 1:10 einzureichen, aus dem alle Einzelheiten über Werkstoff, Art und Größe der Grabanlagen einschließlich der Inschrift zu ersehen sind.
- Ohne Zustimmung der Kirchenverwaltung aufgestellte oder veränderte Grabanlagen können auf Kosten des Nutzungsberechtigten nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung von der Kirchenverwaltung entfernt werden.
- Die Grabanlage muss sich in die Umgebung der Grabstätten einfügen und darf insbesondere nach Form, Stoff und Farbe nicht verunstaltend wirken. Die Grabmale müssen in die Grablinie und zwar innerhalb der Maße der Grabstätten gestellt werden.
- Die Zustimmung zur Aufstellung, Veränderung und Entfernung ist zu versagen, wenn die Grabanlage nicht den Vorschriften der entsprechenden Friedhofsordnung entspricht.
- Die Grabmale sind Eigentum des Nutzungsberechtigten, der auch für deren Standsicherheit verantwortlich ist.
Grabmaße
Höchstmaße Grabeinfassung und Grabstein
Einzelgräber: Länge 1,50 m, Breite 0,80 m, Höhe 1,50 m
Doppelgräber: Länge 1,50 m, Breite 1,30 m, Höhe 1,50 m
Ruhefrist
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung eines Grabplatzes beträgt für Sargbestattungen in
Pietling: 25 Jahre
Fridolfing: 15 Jahre
Fridolfing, Neu: 25 Jahre
und für Urnenbestattungen generell 15 Jahre
Gebühren
Die Grabnutzungsgebühren sind der jeweiligen Friedhofsordnung zu ersehen und werden im Vorhinein eingehoben. Bei jeder weiteren Bestattung ist die Gebühr bis zum Ablauf der Ruhefrist zu ergänzen. Werden die Gebühren durch Änderung der Friedhofsordnung künftig angehoben, so gilt die Anhebung ab dem Anhebungszeitpunkt auch für bereits laufende Nutzungsrechte unter Anrechnung etwa bereits voraus gezahlter Gebühren.
Grabstätten
Sämtliche Grabstätten sind Eigentum der Kirchenstiftung. Es kann nur ein Nutzungsrecht nach den Bestimmungen der Friedhofsordnungen erworben werden. Die Dauer des Nutzungsrechts wird durch die Ruhefrist der letzten Bestattung bestimmt.
Es gibt Doppelgräber mit höchstens 4 und Einzelgräber mit höchstens 2 Personen innerhalb einer Ruhefrist.
Die Kirchenstiftung kann auf Antrag des Nutzungsberechtigten das Nutzungsrecht gegen erneute Zahlung der Nutzungsgebühr verlängern. Berechtigte, die dies wünschen, haben für die rechtzeitige Verlängerung zu sorgen. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts und nach Ablauf der Ruhefrist verfügt die Kirchenverwaltung über die Grabstätten.
Pflege der Grabstätten
Die Grabanlage ist vom Nutzungsberechtigten in ordentlichem Zustand zu halten, dazu gehört auch der Umgriff um die einzelnen Grabstätten. Ein nicht ordnungsgemäß gepflegtes Grab kann nach angemessener Abmahnung auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung gebracht werden.
Außerdem ist darauf zu achten, dass nur Grüngut von der Pfarrei in dem dafür aufgestelltem Container entsorgt wird. Anderer Abfall, wie z.B. Lichthüllen, nicht kompostierbare Kränze, Draht, Plastik und ähnliches, muss selbst entsorgt werden.
Ordnungsvorschriften
Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.