Pfarrverband Karlsfeld

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Sterben

Grabkreuz
© Martin Manigatterer / Pfarrbriefservice.de
In deine Hände lege ich voll Vertrauen meinen Geist;
du hast mich erlöst,
Herr, du treuer Gott. (Ps 31,6)

Vom Heiligen Augustinus stammt der Spruch:
„Aus Gottes Hand empfing ich mein Leben,
unter Gottes Hand gestalte ich mein Leben,
in Gottes Hand gebe ich mein Leben zurück.“
 
Wir alle müssen sterben. Keiner weiß, wann und wie sein Leben zu Ende geht. Wie die Geburt, so ist auch der Tod nicht Sache des Menschen selbst. Manchmal ist es eine lange Krankheit, manchmal ein Unfall, der plötzlich zum Tode führt. Auch wenn wir das alle wissen, bestürzt uns der Tod eines Menschen. Je näher uns jemand stand, desto größer ist der Schmerz. Wichtig ist deshalb, dass der Tod nicht verdrängt wird, sondern dass man darüber mit den nächsten Angehörigen spricht und soweit möglich, seine Angelegenheiten vorher regelt. Jeder Tag kann der letzte sein.
Oft ist es für schwerkranke oder sterbende Menschen eine Erleichterung, wichtige Dinge ihres Lebens geregelt zu wissen, dazu können eine Patientenverfügung und ein Testament gehören. Aber auch die Beichte, der Empfang der Kommunion oder die Krankensalbung können eine Hilfe sein.
Scheuen Sie sich als Angehöriger oder guter Bekannter nicht, mit einem schwer Kranken oder Sterbenden darüber zu sprechen.
Die Seelsorger des Pfarrerverbandes stehen Ihnen in solch schweren Situationen gerne zur Seite und helfen Ihnen einen schwer kranken oder sterbenden Menschen gut zu begleiten.

Christliches Begräbnis

Sarg
© Irene Konrad / Pfarrbriefservice.de
Sie haben einen lieben Menschen verloren, der Ihnen viel bedeutet hat. Wir fühlen uns mit Ihnen verbunden. Wenn der Arzt den Tod festgestellt und bescheinigt hat, beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl, das ihnen Formalitäten abnimmt und sie bei der Vorbereitung der Trauerfeier unterstützt.
Nach der Benachrichtigung durch das Bestattungsinstitut über einen Todesfall, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf. Sie können uns aber auch bereits vorher kontaktieren.
In einem persönlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause oder im Pfarramt besprechen wir mit Ihnen die Form der Trauerfeier und deren Gestaltungsmöglichkeiten.
 
Wenn der/die Verstorbene nicht schon vor dem Tod einen bestimmten Wunsch geäußert hat, welche Art der Bestattung er/sie wünscht, entscheiden die Angehörigen. Vor jeder Form der Bestattung kann und soll eine kirchliche Feier stattfinden. Sie hilft, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Erdbestattung bzw. die Urnenbeisetzung erfolgt in der Regel nach der Trauerfeier, die in der Form eines Wortgottesdienstes, der in der Aussegnungshalle am Friedhof oder in einer unserer beiden Pfarrkirchen gefeiert wird.
Wenn Sie es wünschen, kann auch bei einer dem Begräbnis zeitlich nahe liegenden Eucharistiefeier des Verstorbenen namentlich gedacht werden (Seelenmesse).

Totengedenken

Laterne
© Irene Konrad / Pfarrbriefservice.de

„Es ist ein guter und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten“, heißt es im Buch der Weisheit des Alten Testaments. In jeder Eucharistiefeier gedenkt die Kirche daher auch der Verstorbenen. Durch Angabe einer Intention (über die Pfarrbüros) kann auch namentlich ihrer angehörigen Verstorbenen gedacht werden.
Beim Totengedenken am Nachmittag des Allerheiligenfestes (1. November) gedenkt die Gemeinde aller Verstorbenen eines Jahres und erwähnt ihre Namen bei diesem Gedenkgottesdienst.