Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig. Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt.
Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkulari- sierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe dabei ist, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst, Verkündigung, Diakonie mitzutragen und zu verwirklichen.
Pfarrgemeinderäte sind „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1 Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld.
Es sollten die verschiedenen Gruppierungen der Pfarrei im Pfarrgemeinderat vertreten sein, damit ein breites Spektrum von Ideen und Anregungen zur Mitgestaltung in die Arbeit einfließen kann.
Pfarrgemeinderäte werden für eine Dauer von vier Jahren gewählt.
Gleichwohl bedarf die Arbeit der Pfarrgemeinderäte, gerade in einer sich gravierend veränderten kirchlichen Lebenswelt, ständig auch der kritischen Selbstreflexion, um nicht dem "Jonas-Kompex" (A. Maslow) zu erliegen.