Die Kirchenverwaltung ist für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen der Pfarrgemeinde verantwortlich. Sie ist - durch eine demokratische Wahl legimitiert für 6 Jahre - das Entscheidungsorgan der Kirchenstiftung bzw. Filialkirchenstiftung. Die rechtliche Grundlage bildet die "Ordung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen" im Bayerischen Stiftungsgesetz, d.h. es handelt sich hier um staatliches Recht.
Zu den wesentlichsten Aufgaben der Kirchenverwaltung gehört u.a.
- Sorge um das Kirchenstiftungsvermögen
- Erstellung und Vollzug des Haushaltes und Jahresabrechnung
- Beschlussfassung über die Anlage von Stiftungsgeldern und über die Verwendung von nicht zweckgebundenen freiwilligen Zuwendungen zur Erfüllung der ortskirchlichen Bedürfnisse (z.B. Ausstattung von Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus).
In der konstituierenden Sitzung wird der Kirchenpfleger gewählt.
Unsere Kirchenverwaltungen laut Wahl von 2024:
Isen:
Zeno Bauer, Franz Gaigl, Maria Grasser, Martin Griesbeck, Stephan Stangl und Gerhard Weingartner
Kirchenpfleger: Griesbeck Martin
Innerbittlbach:
Josef Berg, Stefan Fröschl und Karl Fürmetz
Kirchenpfleger: Fürmetz Karl
Weiher/Schnaupping:
Johannes Fichtner, Konrad Larasser, Hedwig Lechner und Ferdinand Linner
Kirchenpfleger: Larasser Konrad