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Pfarrverband Isarvorstadt

PFARRBÜRO ST. ANTON
Kapuzinerstr. 36 a | 80469 München | Tel. 089 - 77 79 39 | St-Anton.Muenchen@ebmuc.de
PFARRBÜRO ST. ANDREAS
Zenettistr. 46 | 80337 München | Tel. 089 - 77 41 84 | St-Andreas.Muenchen@ebmuc.de

Die Kirchenverwaltungen

Vom rechtlichen Status her ist eine Pfarrei eine kirchliche Stiftung. Die Kirchenverwaltung (KV) ist das rechtliche Organ zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Kirchenstiftung. Sie besteht aus dem Pfarrer als Vorstand und Mitgliedern, die jeweils für sechs Jahre gewählt werden. Bei Pfarreien unserer Größe sind dies sechs Personen.

Trotz Pfarrverband sind die Kirchenverwaltungen von St. Anton und St. Andreas selbstäntige Gremien. In Fragen der finanziellen Ausstattung der gemeinsamen Aktivitäten im Pfarrverband arbeiten die beiden Kirchenverwaltungen eng zusammen.

Für die Amtszeit 2025 - 2030 gehören den Kirchenverwaltungen folgende Mitglieder an:


Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind:
  • Führung des Inventarverzeichnisses
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
  • Anerkennung der Jahresrechnung
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen