Am 24. November 2024 finden in der Erzdiözese München und Freising die Wahlen für die Kirchenverwaltung statt.
Die Kirchenverwaltung ist ein ehrenamtliches Gremium, dass sich aus dem gewählten Vertreter:innen der Pfarrei und dem Pfarreileiter, vertretungsweise der Verwaltungsleitung zusammensetzt. Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre.
Die Kirchenverwaltung trägt Sorge dafür, dass die Gelder der Pfarrei ordnungsgemäß und sinnvoll verwendet werden, sie kümmert sich um den Erhalt der Gebäude und um das Personal der Kirchenstiftung. So ermöglicht sie ein funktionierendes und lebendiges Pfarreileben.
Als Kirche müssen wir künftig mit weniger Geld auskommen. Umso wichtiger ist eine kluge und vorausschauende Planung und Verwaltung in den beiden Pfarreien unseres Pfarrverbands.
Haben sie etwas Kapazität und auch Freude daran, Veränderungen aktiv mitzugestalten und scheuen sich auch nicht davor, Mit-Verantwortung zu übernehmen? DANN sind sie bei der Kirchenverwaltung im richtigen Gremium. Stellen Sie sich zur Wahl!
Oder kennen sie jemanden, den Sie gerne für dieses Gremium vorschlagen möchten – auch hier zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Wir freuen uns, wenn sie Interesse haben und stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Es grüßt Sie herzlich
Diakon Roland Wittal und Verwaltungsleiterin Anke Biendl
Was ist die Kirchenverwaltung? Vorstellung und Aufgaben des Gremiums, rechtliche Grundlagen
Rolle und Aufgaben der Kirchenverwaltung (KV)
Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung und von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die Kirchenverwaltung aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und bis zu drei zusätzlich berufenen Personen variieren.
Die Kirchenverwaltung vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.