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Pfarrverband Isarvorstadt

PFARRBÜRO ST. ANTON
Kapuzinerstr. 36 a | 80469 München | Tel. 089 - 77 79 39 | St-Anton.Muenchen@ebmuc.de
PFARRBÜRO ST. ANDREAS
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Kirchenverwaltung 2025 bis 2030


Am 24. November 2024 fanden in der Erzdiözese München und Freising die Wahlen für die Kirchenverwaltungsperiode 2025 bis 2030 statt.

Die Kirchenverwaltung (kurz KV) ist ein ehrenamtliches Gremium, dass sich aus dem gewählten Vertreter:innen der Pfarrei und dem Pfarreileiter, vertretungsweise der Verwaltungsleitung zusammensetzt. Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre.

Die Kirchenverwaltung trägt Sorge dafür, dass die Gelder der Pfarrei ordnungsgemäß und sinnvoll verwendet werden, sie kümmert sich um den Erhalt der Gebäude und um das Personal der Kirchenstiftung. So ermöglicht sie ein funktionierendes und lebendiges Pfarreileben.

Als Kirche müssen wir künftig mit weniger Geld auskommen. Umso wichtiger ist eine kluge und vorausschauende Planung und Verwaltung in den beiden Pfarreien unseres Pfarrverbands.

Kichenverwaltung St. Andreas

Kirchenverwaltung St. Anton

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ROLLE UND AUFGABEN DER KIRCHENVERWALTUNG

Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung und von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
 
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die Kirchenverwaltung aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und bis zu drei zusätzlich berufenen Personen variieren.
 
Die Kirchenverwaltung vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.