Pfarrverband Im Würmtal

Bräuhausstr. 5, 82152 Planegg, Telefon: 089-895688-0, E-Mail: st-elisabeth.planegg@ebmuc.de
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K i r c h e n v e r w a l t u n g

Wahl der Kirchenverwaltung am Sonntag, 24.11.2024
Neben dem Pfarrgemeinderat ist die Kirchenverwaltung das zweite gewählte Gremium innerhalb der Pfarrgemeinden. Ihre Aufgabe ist es, zusammen mit dem Pfarrer die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei zu bestimmen.

In St. Elisabeth Planegg
Das Wahllokal im Pfarrheim ist am Samstag, 23.11.2024 von 17:30 bis 19:30 Uhr und am Sonntag, 24.11.2024 von 09:30 bis 12:30 Uhr geöffnet. Briefwahlunterlagen sind bis spätestens 20.11.2024 im Pfarrbüro anzufordern oder abzuholen.
Als Kandidaten stehen zur Wahl: Bernhard Deutsch, Heinz Gießler, Christine Gößmann, Stefan Hallinger, Matthias Huber, Marion Nordwig, Thomas Pickel und Dr. Albert Streber

In St. Vitus Stockdorf
Das Wahllokal in der Pfarrkirche ist am Sonntag, 24.11.2024 von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Briefwahlunterlagen sind bis spätestens 20.11.2024 im Pfarrbüro anzufordern oder abzuholen.
Als Kandidaten stehen zur Wahl: Dr. Thomas Gößl, Michaela Heintze, Joachim Pöschl, Renate Röbl und Eva Wosnitzka

Die Kandidaten und Kandidatinnen zur Kirchenverwaltungswahl stellen sich am Sonntag, 17. November jeweils in den Pfarrgottesdiensten in St. Vitus Stockdorf und St. Elisabeth Planegg vor.

Amtsperiode 2019 - 2024


St. Elisabeth Planegg

Pfarrer Markus Zurl, Pfarradministrator
Bernhard Detsch
Heinz Gießler
Christine Gößmann
Stefan Hallinger
Mattias Huber
Marion Nordwig
Thomas Pickel
Esther Schreck (Kirchenpflegerin)
Dr. Albert Streber
Hans A. Wechner

St. Vitus Stockdorf

Pfarrer Markus Zurl, Pfarradministrator
Dr. Thomas Gößl
Joachim Pöschl
Renate Röbl
Eva Wosnitzka (Kirchenpflegerin)

Aufgaben und Struktur

Der Kirchenverwaltung ist das Organ und der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in den sog. "bona temporalia", also zeitlichen Gütern oder Vermögensangelegenheiten. Die Kirchenverwaltung ist also verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei, Kuratie oder Filiale.

Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen u.a.:

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Beschluss über den Haushaltsplan
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
  • Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach nach Art. 11 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) und Art. 7 Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS).

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier, bei bis zu 6000 Katholiken sechs und mit mehr als 6000 Katholiken acht.

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten, die sich je nach Art und Größe der Pfarrei sowie nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden.