Pfarrverband Im Würmtal

Bräuhausstr. 5, 82152 Planegg, Telefon: 089-895688-0, E-Mail: st-elisabeth.planegg@ebmuc.de
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K i r c h e n v e r w a l t u n g

Amtsperiode 2025 - 2030

Kirchenverwaltungswahlen:
Am 24.11.2024 haben in unseren beiden Pfarreien die Kirchenverwaltungswahlen stattgefunden. Gewählt wurden (in der Reihenfolge der abgegebenen Stimmen):
  • In St. Elisabeth Planegg: Bernhard Detsch, Matthias Huber, Thomas Pickel, Christine Gößmann, Stefan Hallinger, Marion Nordwig, Dr. Albert Streber und Heinz Gießler.
  • In St. Vitus Stockdorf: Dr. Thomas Gößl, Eva Wosnitzka, Joachim Pöschl und Renate Röbl. Michaela Heintze steht als Ersatzfrau zur Verfügung

St. Elisabeth Planegg

Pfarrer Markus Zurl, Pfarradministrator
Bernhard Detsch
Heinz Gießler
Christine Gößmann
Stefan Hallinger
Mattias Huber
Marion Nordwig
Thomas Pickel
Dr. Albert Streber


St. Vitus Stockdorf

Pfarrer Markus Zurl, Pfarradministrator
Dr. Thomas Gößl
Joachim Pöschl
Renate Röbl
Eva Wosnitzka

Aufgaben und Struktur

Der Kirchenverwaltung ist das Organ und der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in den sog. "bona temporalia", also zeitlichen Gütern oder Vermögensangelegenheiten. Die Kirchenverwaltung ist also verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei, Kuratie oder Filiale.

Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen u.a.:

  • Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Beschluss über den Haushaltsplan
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
  • Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach nach Art. 11 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) und Art. 7 Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS).

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken vier, bei bis zu 6000 Katholiken sechs und mit mehr als 6000 Katholiken acht.

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten, die sich je nach Art und Größe der Pfarrei sowie nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden.