Willkommen in der Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Hettenshausen

St. Johannes Baptist Hettenshausen Pfarrgemeinderatswahlen 2022

PGR Wahllogo mit Bild

Bekanntgabe nach § 7 Abs. 9 und 10 Wahlordnung Pfarrgemeinderat

• Der Wahltermin ist Sonntag, 20. März 2022.

• In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
▪ Online-Wahl vom 02. März bis 17. März 2022, 16:00 Uhr.

▪ Im Wahllokal im Rathaus(Gemeindehaus) Hauptstr. 65 am 20. März 2022 von 9:30 - 15:00 Uhr

▪ Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort bis zum 15. März 2022 über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 28. Februar 2022 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 20. März 2022 um 8:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
• Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

• Alle Wahlberechtigten erhalten ab Mitte Februar 2022 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.

• Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20.02.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

• Die Wahlausschussvorsitzende Michaela Zehnter erreichen Sie unter 0172/1761160
Formulare und Anträge
Antrag auf Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrgemeinde
Antrag auf Briefwahl