Die Kirchenstiftung ist die Rechtsträgerin der jeweiligen Pfarrgemeinde und damit Eigentümerin der kirchlichen Gebäude und Liegenschaften und Arbeitgeberin der Menschen, die bei der Pfarrei angestellt sind.
Neben dem geistlichen Leben, den liturgischen Feiern sowie sozialen und kulturellen Angeboten hat eine Kirchenstiftung eben auch viele praktische Angelegenheiten zu verantworten: Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel und das Vermögen müssen verwaltet und sinnvoll eingesetzt werden für den laufenden Betrieb, Seelsorge, Personal, Renovierungen und Unterhalt aller Gebäude oder Anschaffungen.
Aber erst durch die Mitglieder der Kirchenverwaltung und ihre konkreten Entscheidungen wird die Kirchenstiftung handlungsfähig.
Verwaltungsorgan der Kirchenstiftung und der Kirchengemeinde ist die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Für die Kassen- und Rechungsführung bestimmt die Kirchenverwaltung einen Kirchenpfleger.
Die Kirchenverwaltung ermöglicht Kirche vor Ort und schafft Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher.
Die Kirchenverwaltung ist außerdem die Vertretung der Kirchensteuerzahler vor Ort. Sie entscheidet über die Verwendung der örtlichen Kirchensteuer.
Die
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der
Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Sie umfassen u. a.:
- Ausstattung und Unterhalt der Kirche und der dazugehörigen Einrichtungen
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die würdige Feier des Gottesdienstes
- Erstellen eines Haushaltsplanes, Prüfung der Jahresrechnung und der Kassenbestände
- Verwaltung des Kindergartens
Am 25. November 2024 fanden in unseren beiden Pfarreien die Wahlen zur Kirchenverwaltung statt.
Jede Pfarrei im Pfarrverband wählt ihre eigene Kirchenverwaltung.
In Lochham, St. Johannes Evangelist, wurden Hannelore Brieske, Pia Engelbrecht, Christian Ostermann und Harald Schwämmlein im Amt bestätigt.
Bei der konstituierenden Sitzung wurde Peter Köstler hinzuberufen und Pia Engelbrecht auch als Kirchenpflegerin bestätigt. In Gräfelfing, St. Stefan, wurden Ulrich Althoff, Tanja Appelmann, Franz Reindl und Anna Völk im Amt bestätigt, Florian Bullacher und Ansgar Gerken wurden neu hinzugewählt. Bei der konstituierenden Sitzung wurde Ulrich Althoff als Kirchenpfleger im Amt bestätigt.
Vertreter aus beiden Kirchenverwaltungen bilden den Haushalts- und Personalausschuss des Pfarrverbands. Hier wurden Hannelore Brieske und Pia Engelbrecht aus Lochham sowie Tanja Appelmann und Anna Völk aus Gräfelfing gewählt. Zur „Verbundspflegerin“ wurde bei der konstituierende Sitzung Tanja Appelmann gewählt.
Den ausgeschiedenen Mitgliedern Luise Bullacher und Thomas Messerle ein herzliches Vergelt’s Gott für ihren zum Teil langjährigen Dienst in der Kirchenverwaltung und den aktuellen Mitgliedern viel Segen bei ihrem Wirken.
Pfr. Markus Zurl
Die nächste Kirchenverwaltungswahl ist im November 2031.
Jedes Jahr bittet die Kirchenverwaltung alle Pfarrangehörigen, die ein eigenes Einkommen haben, um das Kirchgeld - wenigstens 2 Euro pro Person. Um die laufenden Ausgaben aus den Kirchensteuermitteln bezuschusst zu bekommen, müssen entsprechende Einnahmen aus den Sonntagskollekten (soweit diese nicht für andere Zwecke bestimmt sind), dem "Kirchgeld" und Spenden nachgewiesen werden.
Bei Beträgen bis 200 Euro gilt der Überweisungsbeleg als Quittung für das Finanzamt. Bei höheren Beträgen oder auf Wunsch stellt das Pfarramt eine eigene Quittung zu. Selbstverständlich kann auch eine Zweckbestimmung angegeben werden, z.B. Heizkosten, Blumenschmuck (der Kirche), Kirchenkonzert, ... .
Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld an: