Die Kirchenstiftung ist die Rechtsträgerin der jeweiligen Pfarrgemeinde und damit Eigentümerin der kirchlichen Gebäude und Liegenschaften und Arbeitgeberin der Menschen, die bei der Pfarrei angestellt sind.
Neben dem geistlichen Leben, den liturgischen Feiern sowie sozialen und kulturellen Angeboten hat eine Kirchenstiftung eben auch viele praktische Angelegenheiten zu verantworten: Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel und das Vermögen müssen verwaltet und sinnvoll eingesetzt werden für den laufenden Betrieb, Seelsorge, Personal, Renovierungen und Unterhalt aller Gebäude oder Anschaffungen.
Aber erst durch die Mitglieder der Kirchenverwaltung und ihre konkreten Entscheidungen wird die Kirchenstiftung handlungsfähig.
Verwaltungsorgan der Kirchenstiftung und der Kirchengemeinde ist die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Für die Kassen- und Rechungsführung bestimmt die Kirchenverwaltung einen Kirchenpfleger.
Die Kirchenverwaltung ermöglicht Kirche vor Ort und schafft Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher.
Die Kirchenverwaltung ist außerdem die Vertretung der Kirchensteuerzahler vor Ort. Sie entscheidet über die Verwendung der örtlichen Kirchensteuer.
Die
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der
Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Sie umfassen u. a.:
- Ausstattung und Unterhalt der Kirche und der dazugehörigen Einrichtungen
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die würdige Feier des Gottesdienstes
- Erstellen eines Haushaltsplanes, Prüfung der Jahresrechnung und der Kassenbestände
- Verwaltung des Kindergartens
Die letzte Kirchenverwaltungswahl war am 18. November 2018.
Die Amtszeit der jetzigen Kirchenverwaltung begann am 1. Januar 2019 und dauert 6 Jahre bis zum 31. Dezember 2024.
Die nächste Kirchenverwaltungswahl ist am 24. November 2024.
Jede Pfarrei im Pfarrverband wählt ihre eigene Kirchenverwaltung.
Neben dem Pfarrer gehören der Kirchenverwaltung an:
Jedes Jahr bittet die Kirchenverwaltung alle Pfarrangehörigen, die ein eigenes Einkommen haben, um das Kirchgeld - wenigstens 2 Euro pro Person. Um die laufenden Ausgaben aus den Kirchensteuermitteln bezuschusst zu bekommen, müssen entsprechende Einnahmen aus den Sonntagskollekten (soweit diese nicht für andere Zwecke bestimmt sind), dem "Kirchgeld" und Spenden nachgewiesen werden.
Bei Beträgen bis 200 Euro gilt der Überweisungsbeleg als Quittung für das Finanzamt. Bei höheren Beträgen oder auf Wunsch stellt das Pfarramt eine eigene Quittung zu. Selbstverständlich kann auch eine Zweckbestimmung angegeben werden, z.B. Heizkosten, Blumenschmuck (der Kirche), Kirchenkonzert, ... .
Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld an: