Samstag, den 23.11.2024 Filialkirchenstiftung St. Nikolaus Greiling 17:30 – 20:30 Uhr Werkstatt Kastenmüller,
Tegernseer Straße 5, 83677 Greiling
Die Kandidierenden in Greiling sind:- Bernhard, Jakob; 71; Rentner
- Bichlmair, Dr. Stefan; 51, Ingenieur
- Meier, Thomas; 47, Elektrotechniker
- Stockmann, Dr. Frank; 60, Jurist
Sonntag, den 24.11.2024 Pfarrkirchenstiftung St. Korbinian Reichersbeuern 09:00 – 12:00 Uhr Pfarrheim St. Korbinian,
Tölzer Straße 18, 83677 Reichersbeuern
Die Kandidierenden in Reichersbeuern sind:- Harrer, Josef; 57, Gemeindemitarbeiter
- Matheis, Veronika; 33, Bankkauffrau
- Schichtl, Korbinian; 45, Zimmerer
Die Kirchenverwaltungen von Greiling und Reichersbeuern können sowohl am Samstag in Greiling, als auch am Sonntag in Reichersbeuern gewählt werden.
Pfarrkirchenstiftung St. St. Michael Gaißach 09:00 – 15:00 Uhr Pfarrheim St. Michael,
Dorf 16, 83674 Gaißach
Die Kandidierenden in Gaißach sind:- Bauer, Josef; 49, Werkzeugmacher
- Ertl, Johann; 38, Agrarwissenschaftler
- Fischhaber, Georg; 50, Landwirt und Schlosser
- Gerg, Kaspar; 55, Hausmeister
- Heel, Katharina; 40, Hauswirtschaftsleitung
- Kohlauf, Leonhard; 46, Zimmerer
Am
24. November 2024 wählen über 900 Kirchenstiftungen im Erzbistum München und Freising ihre neuen Kirchenverwaltungen.
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium der Pfarrei, das zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand, bzw. stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer und meist einer Verwaltungsleitung aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Wahlberechtigt ist, wer - Der römisch-katholischen Kirche angehört
- In dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und
- Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Von der Hauptwohnsitzpflicht im Bereich der Kirchengemeinde kann auf Antrag in begründetem Einzelfall eine Befreiung erfolgen. Auskünfte hierzu erteilt das Pfarrbüro.
Auf
Antrag ist auch ein Briefwahlschein im Pfarramt erhältlich. Dieser kann bis Mittwoch vor der Wahl (20.11.2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragt werden. Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
Der Wahlbrief muss bis zum Ende der Abstimmungszeit im Pfarrbüro, im Wahlraum oder bei dem Vorsitzenden des Wahlausschusses abgeben werden. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
Für die Urnenwahl werden die Wahlunterlagen nach Vorlage des Personalausweises ausgehändigt. Eine Wahlberechtigung wird nicht versendet.