"Die Aufgabe der Kirchenverwaltung ist es, die rechtliche und finanzielle Basis der Pfarreiarbeit zu sichern und so den anderen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern den Rahmen zu schaffen, in dem sie ihre Aufgaben erfüllen können"
Die beiden wichtigsten Gremien der Mitarbeit von Laien in der Pfarrei sind: Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung ist dabei mehr für die materiellen Dinge zuständig.
Sie besteht bei Kirchengemeinden bis 2000 Katholiken aus 4 Mitgliedern. Der Vorstand des Gremiums ist der zuständige Pfarrer. Die Mitglieder bestimmen den Kirchenpfleger. Dieser ist verantwortlich für die Kassen- und Rechnungsführung. Die Kirchenverwaltung kann sich auch zusätzliche beratende Mitglieder berufen.
Außerdem ist der jeweilige Pfarrgemeinderatsvorsitzende zu den Sitzungen zu laden, um die Verbindung der beiden Laiengremien zu optimieren.
Vorgeschrieben sind mindestens 2 Sitzungen pro Jahr. Die wichtigste Sitzung findet etwa im März jeden Jahres statt. Dabei wird die Jahresrechnung des vergangenen Jahres verlesen. Dann wird ein Haushaltsplan für das laufende Jahr erstellt. Ebenso ein Finanzplan über mehrer Jahre. Diese werden dann zur öffentlichen Einsichtnahme zwei Wochen aufgelegt und bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Vorgaben wird bei weiteren Sitzungen im Laufe des Jahres über Anschaffungen von Sachbedarf für Gottesdienst und Seelsorge, einschließlich Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung sowie Schulungen, Pfarrbriefe usw. die Bestreitung des Verwaltungsaufwandes (Pfarrbüro) und die Aufstellung von Friedhofsatzungen und dergleichen beraten.
(aktualisierter Auszug aus einer Info von Sepp Rahm im Weihnachts-Pfarrbrief 2000)