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Pfarrverband Feldkirchen-Höhenrain-Laus

Münchener Str. 1, 83620 Feldkirchen-Westerham, Telefon: 08063-243, E-Mail: feldkirchen.hoehenrain.laus@ebmuc.de
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Kirchenverwaltungswahl 2024

24. November 2024
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Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinden
St. Laurentius Feldkirchen-Westerham,
St. Michael Großhöhenrain,
St. Vitus Unterlaus

Der Wahlausschuss lädt hiermit alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an der Wahl ein.

Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder findet am Sonntag, 24. November 2024 statt.
 
Die Wahllokale sind:

Für die Kirchenstifung St. Laurentius Feldkirchen und die Filialkirchenstifungen St. Nikolaus Feldolling, Mariä Opferung Reit und St. Peter und Paul Westerham:
Pfarrhaus Feldkirchen-Westerham, Pfarrraum EG (Werktagskirche)
Münchener Str. 1, 83620 Feldkirchen-Westerham
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Für die Kirchenstifung St. Michael, Großhöhenrain:
Gemeindehaus Großhöhenrain, Schloßstr. 4, 83620 Feldkirchen-Westerham

Für die Kirchenstifung St. Vitus, Unterlaus:
Pfarrheim Unterlaus, Unterlaus 7, 83620 Feldkirchen-Westerham

Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind:
Datum: 24. November 2024
Uhrzeit: 09:00 - 12:00 Uhr
 
Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 12:00 Uhr.

Nach Ablauf der Wahlzeit darf der Wahlausschuss nur noch Personen zur Stimmabgabe zulassen, die bereits im Wahllokal anwesend sind.
 
Es sind je Kirchenstiftung 4 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen.

Die Wahllisten für die Kirchenstiftungen Feldkirchen, Feldolling, Reit und Westerham finden Sie hier.

Die Wahllisten für die Kirchenstiftung Höhenrain finden Sie hier.

Die Wahllisten für die Kirchenstiftung Unterlaus finden Sie hier.

Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die nebenstehende Wahlliste. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.
 
Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden. Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.
 
Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift  anzugeben. Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten.

Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen.

Wahlberechtigt ist, wer
1.    der römisch-katholischen Kirche angehört,
2.    in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
3.    am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).
Von der Hauptwohnsitzpflicht im Bereich der Kirchengemeinde kann auf Antrag in begründetem Einzelfall eine Befreiung erfolgen. Auskünfte hierzu erteilt das Pfarrbüro!
 
Briefwahl
Wählerinnen und Wähler erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein (im Pfarramt erhältlich).
Der Briefwahlschein kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (20.11.2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragt werden:

Kath. Pfarramt St. Laurentius Feldkirchen-Westerham  
Münchener Str. 1                                                              
83620 Feldkirchen-Westerham                                         
Telefon: 08063-243       

Kath. Pfarramt St. Michael, Großhöhenrain
Kirchdorfer Str. 1
83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon: 08063-9675

Öffnungszeiten: S. Aushänge
 
Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
 
Der Briefwähler/ Die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt dem Vorsitzenden des Wahlausschusses oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
 
Feldkirchen-Westerham, 25.10.2024
 
Der/Die Vorsitzende des Wahlausschusses: Peter Biebl