Aktuelle Termine
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St. Johann Baptist Aufkirchen/Notzing/Kempfing
Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
Gewählt sind als Ersatzleute:
St. Korbinian Schwaig
Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
Gewählt sind als Ersatzleute:
St. Georg Eitting / St. Margaretha Reisen
Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
St. Martin Niederding
Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
Gewählt sind als Ersatzleute:
St. Georg Oberding
Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
Gewählt sind als Ersatzleute:
Liebe Kirchenmitglieder,
mit großer Freude dürfen wir mitteilen, dass wir einen neuen Pfarrer bekommen.
Pater Thomas Mathew Valiyaparampil, MCBS, wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 die Leitung unseres Pfarrverbandes übernehmen.
Wir freuen uns auf seine geistliche Begleitung und auf die gemeinsame Zeit, die vor uns liegt.
Diese Information wird auch in den kommenden Wochen in unseren Gottesdiensten im Pfarrverband bekanntgegeben.
Das Kirchgeld – Was ist das ?
Das Kirchgeld in Bayern ist eine Abgabe, die aus dem sogenannten Stuhlgeld entstanden ist. Im 16 Jahrhundert musste an den geistlichen Gerichtsherrn ein Stuhlgeld entrichtet werden. Es basierte auf dem Stuhlrecht, dass den definierten Platz in der Kirche garantierte, weil die damaligen Kirchen gut gefüllt waren und nicht jeder einen Sitzplatz bekam.
Bayern führte 1892 bzw. 1908 die Kirchensteuer ein. Fest verankert wurde sie in Deutschland 1919 durch die Weimarer Verfassung. Die aktuelle Regelung der Kirchensteuer in Bayern, wurde nach dem zweiten Weltkrieg in der Verfassung von 1946 festgeschrieben. Dabei wurde das Kirchgeld, das weiterhin Gültigkeit hat, als gesetzliche Verpflichtung übernommen und bei der Kirchensteuer berücksichtigt. Deshalb beträgt die Kirchensteuer nur in Bayern und Baden Württemberg 8% der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In allen anderen Bundesländern werden 9 % berechnet.
Das Kirchgeld ist eine ortskirchliche Steuer nach Art. 20 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes und wird in allen Pfarreien erhoben. Es beträgt seit 1955 jährlich 1,50 € (vormals 3,- DM) und ist von allen über 18 Jahre alten Katholiken zu entrichten. Das Kirchgeld verbleibt gänzlich bei der Ortskirche und wird vornehmlich für die Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit verwendet.
Der Pfarrverband mit seinen Kirchenstiftungen bittet deshalb um die Entrichtung des Kirchgeldes. Dazu finden sie im neuen Pfarrbrief ein entsprechendes Kuvert. Dies kann im Pfarrbüro, bei den Messen im Klingelbeutel oder in den Sakristeien abgegeben werden.
Sie können gerne Ihr Kirchgeld auch an nachfolgenden Empfänger überweisen:
Katholische Kirchenstiftung
IBAN: DE34 7509 0300 0002 1763 86 (Liga Bank München) Verwendungszweck: Kirchgeld 2024
Die Kirchenstiftungen möchten sich dafür herzlich bedanken und wünschen allen eine ruhige Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die neuen Friedhofs- und Gebührenordnungen der Kirchenfriedhöfe zu Ihrer Information ausgehängt sind. Ebenso erfolgt derzeit die Zustellung der neuen Gebührenbescheide an die Grabnutzungsberechtigten.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Eitting:
Mittwoch und Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Montag und Donnerstag
geschlossen
Pfarrverband Erdinger Moos
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