Pfarrverband Erdinger Moos

Am Kirchberg 2, 85445 Oberding-Aufkirchen, Telefon: 08122-999838-0, E-Mail: pv-erdinger-moos@ebmuc.de

AKTUELLES UND TERMINE im Pfarrverband Erdinger Moos

Aktuelle Termine

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Aktuelles

Pfarrbüro Weihnachten 2

Wahlergebnisse Kirchenverwaltungswahl 2024

Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Kirchenverwaltungswahl für die
Amtszeit 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde:

St. Johann Baptist Aufkirchen/Notzing/Kempfing

Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Danzer
Gertraud
79
 
Jell
Alexander
53
 
Reiter
Wolfgang
68
 
Gerbl
Bernhard
64
Gewählt sind als Ersatzleute:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Mattes
Anneliese
42

Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Kirchenverwaltungswahl für die
Amtszeit 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde:

St. Korbinian Schwaig

Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Hobmeier
Thomas
21
 
Netzer
Benjamin
14
Gewählt sind als Ersatzleute:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Rauber
Gabriele
12

Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Kirchenverwaltungswahl für die
Amtszeit 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde:

St. Georg Eitting / St. Margaretha Reisen

Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Kratzer
Konrad
92
 
Groll
Werner
91
 
Brand
Sandra
90
 
Huber
Florian
85

Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Kirchenverwaltungswahl für die
Amtszeit 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde:

St. Martin Niederding

Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Kolbinger
Martin
61
 
Pointner
Konrad
55
 
Huber
Peter
54
 
Kressirer
Gisela
53
Gewählt sind als Ersatzleute:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Huber
Jakob
18

Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Kirchenverwaltungswahl für die
Amtszeit 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde:

St. Georg Oberding

Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Magura
Hans-Joachim
179
 
Orthuber
Georg
149
 
Huber
Peter
137
 
Karrer
Friedrich
133
Gewählt sind als Ersatzleute:
FamiliennameVornameerhaltene Stimmen
 
Lommer
Johann
111
 
Lechner
Raimund
91
KV Wahlen Danke

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Liebe Kirchenmitglieder,
 
mit großer Freude dürfen wir mitteilen, dass wir einen neuen Pfarrer bekommen.
Pater Thomas Mathew Valiyaparampil, MCBS, wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 die Leitung unseres Pfarrverbandes übernehmen.
 
Wir freuen uns auf seine geistliche Begleitung und auf die gemeinsame Zeit, die vor uns liegt.

Diese Information wird auch in den kommenden Wochen in unseren Gottesdiensten im Pfarrverband bekanntgegeben.

Aufruf zur jährlichen Kirchgeldzahlung

Das Kirchgeld – Was ist das ?

Das Kirchgeld in Bayern ist eine Abgabe, die aus dem sogenannten Stuhlgeld entstanden ist. Im 16 Jahrhundert musste an den geistlichen Gerichtsherrn ein Stuhlgeld entrichtet werden. Es basierte auf dem Stuhlrecht, dass den definierten Platz in der Kirche garantierte, weil die damaligen Kirchen gut gefüllt waren und nicht jeder einen Sitzplatz bekam.
Bayern führte 1892 bzw. 1908 die Kirchensteuer ein. Fest verankert wurde sie in Deutschland 1919 durch die Weimarer Verfassung. Die aktuelle Regelung der Kirchensteuer in Bayern, wurde nach dem zweiten Weltkrieg in der Verfassung von 1946 festgeschrieben. Dabei wurde das Kirchgeld, das weiterhin Gültigkeit hat, als gesetzliche Verpflichtung übernommen und bei der Kirchensteuer berücksichtigt. Deshalb beträgt die Kirchensteuer nur in Bayern und Baden Württemberg  8% der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In allen anderen Bundesländern werden 9 % berechnet.
Das Kirchgeld ist eine ortskirchliche Steuer nach Art. 20 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes und wird in allen Pfarreien erhoben. Es beträgt seit 1955 jährlich 1,50 € (vormals 3,- DM) und ist von allen über 18 Jahre alten Katholiken zu entrichten. Das Kirchgeld verbleibt gänzlich bei der Ortskirche und wird vornehmlich für die Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit verwendet.

Der Pfarrverband mit seinen Kirchenstiftungen bittet deshalb um die Entrichtung des Kirchgeldes. Dazu finden sie im neuen Pfarrbrief ein entsprechendes Kuvert. Dies kann im Pfarrbüro, bei den Messen im Klingelbeutel oder in den Sakristeien abgegeben werden.

Sie können gerne Ihr Kirchgeld auch an nachfolgenden Empfänger überweisen:

Katholische Kirchenstiftung
IBAN: DE34 7509 0300 0002 1763 86 (Liga Bank München)        Verwendungszweck: Kirchgeld 2024

Die Kirchenstiftungen möchten sich dafür herzlich bedanken und wünschen allen eine ruhige Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest.




Neue Friedhofs- und Gebührenordnung

Wir möchten darauf hinweisen, dass die neuen Friedhofs- und Gebührenordnungen der Kirchenfriedhöfe zu Ihrer Information ausgehängt sind. Ebenso erfolgt derzeit die Zustellung der neuen Gebührenbescheide an die Grabnutzungsberechtigten.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Eitting:
Mittwoch und Freitag      
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                          
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr   und  
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Montag und Donnerstag     
geschlossen
 

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