Pfarrverband Eichenau-Alling

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Aktuelles aus dem Pfarrverband Neues aus den Pfarrgemeinden Eichenau und Alling

KIRCHENVERWALTUNGSWAHLEN 2024

Kirchenverwaltungswahlen

ALLING 2024

Kirchenverwaltungswahlen 2024 Alling
Unter der Website www.unsere-kirchenverwaltung.de finden Sie alle Informationen zu den Kirchenverwaltungswahlen im November 2024.

BEKANNTMACHNUNG über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde: MARIAE GEBURT in ALLING

Der Wahlausschuss lädt hiermit alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an der Wahl ein.

Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder findet am Sonntag, 24. November 2024 statt.

Es sind 4 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen.

Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die nebenstehende Wahlliste. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Es dürfen nur Stimmzettel benutzt werden, die den Briefwahlunterlagen beiliegen oder durch das Pfarramt ausgegeben werden. Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.

Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl („Allgemeine Briefwahl“) durchgeführt.
Den Personen, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist, werden die Briefwahlunterlagen unaufgefordert an die Anschrift ihres Hauptwohnsitzes zugestellt. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
Wählerinnen und Wähler, die bis 10.11.2024 keinen Briefwahlschein erhalten haben, können einen Briefwahlschein bis zum Mittwoch vor der Wahl (20.11.2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragen. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck (im Pfarramt erhältlich) Familienname, Vorname, Alter und Anschrift anzugeben. Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen:

Kath. Pfarramt
Antonistr. 14 
82239 Alling
Telefon: 08141 537727

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch, 8.30-11.30 Uhr
Donnerstag, 15.00-17.00 Uhr
Dienstag geschlossen

Wahlberechtigt ist, wer 
  1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
  2. in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und 
  3. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).

Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.

Der Briefwähler/Die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt dem Vorsitzenden des Wahlausschusses oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit in den Briefkasten des Pfarrbüros abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 18.00 Uhr. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.

Alling, am 18.10.2024

EICHENAU 2024

Kirchenverwaltungswahlen 2024 Eichenau
Unter der Website www.unsere-kirchenverwaltung.de finden Sie alle Informationen zu den Kirchenverwaltungswahlen im November 2024.

BEKANNTMACHNUNG über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde:
Zu den Hl. Schutzengeln Eichenau

Der Wahlausschuss lädt hiermit alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an der Wahl ein.

Die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder findet am Sonntag, 24. November 2024 statt.

Es sind 6 Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen.

Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurde die nebenstehende Wahlliste. Es kann nur aus dieser Wahlliste gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Es dürfen nur Stimmzettel benutzt werden, die den Briefwahlunterlagen beiliegen oder durch das Pfarramt ausgegeben werden. Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.

Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl („Allgemeine Briefwahl“) durchgeführt.
Den Personen, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist, werden die Briefwahlunterlagen unaufgefordert an die Anschrift ihres Hauptwohnsitzes zugestellt. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
Wählerinnen und Wähler, die bis 10.11.2024 keinen Briefwahlschein erhalten haben, können einen Briefwahlschein bis zum Mittwoch vor der Wahl (20.11.2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragen. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck (im Pfarramt erhältlich) Familienname, Vorname, Alter und Anschrift anzugeben. Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen:

Kath. Pfarramt
Hauptstr. 2
82223 Eichenau
Telefon: 08141 37820
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.30-11.30,  Di 16.00-18.00

Wahlberechtigt ist, wer 
  1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
  2. in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und 
  3. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).

Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.

Der Briefwähler/Die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt dem Vorsitzenden des Wahlausschusses oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit in den Briefkasten des Pfarrbüros abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 18.00 Uhr. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.

Eichenau, am 27.8.2024

Gottesdienste im ev. Pflegezentrum