Pfarrverband Dachau - Hl. Kreuz und St. Peter

Sudetenlandstr. 62, 85221 Dachau, Telefon: 08131-32076-0, E-Mail: Hl-Kreuz.Dachau@ebmuc.de

Leitungsgremien KV-Haushaltsverbund

(Ansprechpartner für diesen Bereich: Dr. Wolfgang Sturm, E-Mail: Wolfgang(at)Sturm-DAH.de)

Zum Zweck der Zusammenarbeit treffen die Kirchenstiftungen eine Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf die Trägerin (v. a. Verwaltung, Haushalt, Personal, Buchführung und Rechnungslegung) und zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der beteiligten Stiftungen (Verwaltungs- und Haushaltsverbund).


Aufgaben
1.    Die Trägerin erstellt unter Mitwirkung der beteiligten Kirchenstiftungen einen gemeinsamen Haushalt für die Haushaltsstellen-Gruppen 60, 61, 62, 64, 65, 66.
2.    Die beteiligten Kirchenstiftungen übertragen die personalbezogenen Dienste auf die Trägerin. Die Trägerin wird Anstellungsträgerin, bewirtschaftet das Personalkostenbudget (Haushaltsstellen-Gruppe 60) und bestimmt den Personaleinsatz. Damit obliegen der Trägerin insbesondere die Pfarrbüro-, Mesner-, Kirchenmusiker-, Hausmeister- und Reinigungsdienste.
3.    Die Bewirtschaftung des Sachkostenbudgets der Haushaltsstellen-Gruppen 61, 62, 64, 65, 66 übertragen die beteiligten Stiftungen auf die Trägerin (möglichst zum Beginn eines HH-Jahres)
4.   Die beteiligten Kirchenstiftungen übertragen die Verwaltungsaufgaben auf die Trägerin. 
5.   Buchführung und Rechnungslegung für den gemeinsamen Haushalt erfolgt grundsätzlich im Pfarrbüro der Trägerin.
6.   Der Kindergartenbereich bleiben von dieser vertraglichen Regelung unberührt. Hierfür werden eigene Kooperationsverträge geschlossen.
7.   Das Pfarrarchiv bleibt von dieser vertraglichen Regelung unberührt.



Gemeinsame KV
Die gemeinsame Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte einen Verbundpfleger. Für seine Tätigkeit gelten die Vorschriften der KiStiftO zum Kirchenpfleger, insbesondere Art. 14 KiStiftO (ohne Abs. 2) entsprechend.
Die Kirchenverwaltungsmitglieder der beteiligten Stiftung wirken mit Sitz und Stimme in der Kirchenverwaltung der Trägerin mit (gemeinsame Kirchenverwaltung). Vorstand der gemeinsamen Kirchenverwaltung ist der Pfarrverbandsleiter.
Die gemeinsame Kirchenverwaltung ist für die übertragenen Aufgaben zuständig, insbesondere für die Erstellung und Bewirtschaftung des gemeinsamen Haushaltes. Es gelten Art. 26 ff KiStiftO entsprechend.
Für die Geschäftsordnung, insb. Einberufung, Sitzungsvorbereitung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung gelten Art. 15 ff. KiStiftO entsprechend.
Die gemeinsame KV trifft sich einmal jährlich für die Erstellung/Verabschiedung der Jahresrechnung bzw. des Haushaltsplans.
Personalentscheidungen werden im Umlaufbeschlussverfahren geregelt.

Mitglieder der Gemeinsamen KV
Alle Mitglieder der Kirchenverwaltungen von Heilig Kreuz und St. Peter

Verbundkirchenpfleger für die Wahlperiode 2019-2024 ist Herr Roland Döring, stellvertretender Verbundkirchenpfleger ist Herr Christof Gattermann.