KiTa-Verbund Hl. Kreuz

Sudetenlandstr. 62, 85221 Dachau, Telefon: 08131-32076-0, E-Mail: Hl-Kreuz.Dachau@ebmuc.de

Integration im Kinderhaus St. Paul

"Jeder ist ein weing wie alle, ein bisschen wie manche und ein Stück einmalig, wie niemand sonst."

weg

Ziele der integrativen Bildung und Betreuung

Alle Kinder haben "denselben Ausgangspunkt, denselben Weg und dasselbe Ziel"

  • Förderung jedes einzelnen Kindes der Gruppe
  • Abbau von Distanz
  • Gegenseitigen Respekt
  • soziales Lernen voneinander
Alle Kinder nehmen entsprechen ihrer Fähigkeiten am Tag teil.
Alle Kinder spielen, leben und lernen miteinander und voneinander

Grundsätze für die gemeinsame Erziehung und Bildung

sprichtwort2

Pädagogische Grundlagen

Integrationspädagogik ist eine Pädagogik für alle Kinder.
Sie grenzt keine Form der Behinderung aus und bietet jedem Kind entsprechend seinen individuellen Entwicklungsvoraussetzungen vielfältige Anreize und Angebote.
Es werden für alle Kinder die bestmögliche Bildungs- und Entwicklungschancen angestrebt.
Diese fördert in besonderem Maße die Toleranzfähigkeit, Empathie und die sozialen emotionalen Kompetenzen aller Kinder.

Grundsätze für die gemeinsame Erziehung und Bildung

  • Jedes Kind wird in seiner Individualität und Einzigartigkeit wahrgenommen und respektiert. Unterschiede zwischen den Kindern werden in erster Linie nicht als Defizit gesehen, sondern als Chance voneinander zu lernen.
  • Die pädagogische Arbeit ist auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der einzelnen Kinder zugeschnitten.
  • Integrative Pädagogik ermöglicht es jedem Kind, sich auf seine Art in pädagogische Angebote einzubringen und dabei auch Erfolg zu haben.
  • Die spezifischen Fördermaßnahmen genügen fachlichen Standards und werden in der Regel durch therapeutische Fachdienste durchgeführt. Die Maßnahmen werden – nach Möglichkeit – eingebettet in den Alltag und die pädagogische Arbeit der Einrichtung.
  • Das Personal des Kinderhauses und der Fachdienst stimmen ihr Vorgehen ab; Sie arbeiten eng zusammen.
  • In unserem Kinderhaus arbeiten wir eng und offen mit allen Eltern zusammen.

Umsetzung im Alltag

Unsere Ziele können nur erreicht werden, wenn grundlegende Standards in der Qualität gewehrleistet sind.

Pädagogische Arbeit
  • Grundlage ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller am Förderprozess Beteiligten. (Förderkonferenzen, Elterngespräche, Teamgespräche, Fallbesprechungen)
  • Neben der Arbeit am Kind bedarf es Planung und Reflexion,
  • Ebenso Beobachtung und Dokumentation über Entwicklung des Kindes (Erstellung von Förder- und Entwicklungsplänen)
  • Austausch mit Fachdienst / Frühförderstelle

Personelle Besetzung
  • Erhöhung des Personalschlüssels
  • Vor- und Nachbereitungszeit
  • Fort- und Weiterbildung


Räumliche & materielle Ausstattung
  • Fördermaterial
  • Beschäftigungsmaterial auf Entwicklungsstufen abgestimmt


Zusammenarbeit mit dem Fachdienst
  • Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Fachdienst
  • Früherkennung
  • Kindbezogene Fördermaßnahme
  • Hilfestellung bei Beratung und Anleitung

Gesetzlicher Rahmen

Nach § 4, 19 SGB IX sind Leitungen für behinderte oder von Behinderung bedrohten Kinder so zu planen und zu gestalten, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden. In Ausführung dessen regeln das Bayrische Bindertengleichstellungsgesetz und Art.11 BayKiBiG für bayerische Kindertageseinrichtungen den grundsätzlichen Auftrag, Kinder mit (bedrohter) Behinderung nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung zu betreuen und zu förder, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschftlichen Leben zu ermöglichen. Betreuung, Begleitung und Förderung in der Gruppe.

•Grundgesetz Art3, Absatz 3
•Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe
•Eingliederungsverordnung
•Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
•Ausführungsverordnung des BayKiBiG
•SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen