"Jeder ist ein weing wie alle, ein bisschen wie manche und ein Stück einmalig, wie niemand sonst."
Alle Kinder haben "denselben Ausgangspunkt, denselben Weg und dasselbe Ziel"
- Förderung jedes einzelnen Kindes der Gruppe
- Abbau von Distanz
- Gegenseitigen Respekt
- soziales Lernen voneinander
Alle Kinder nehmen entsprechen ihrer Fähigkeiten am Tag teil.
Alle Kinder spielen, leben und lernen miteinander und voneinander
Integrationspädagogik ist eine Pädagogik für alle Kinder.
Sie grenzt keine Form der Behinderung aus und bietet jedem Kind entsprechend seinen individuellen Entwicklungsvoraussetzungen vielfältige Anreize und Angebote.
Es werden für alle Kinder die bestmögliche Bildungs- und Entwicklungschancen angestrebt.
Diese fördert in besonderem Maße die Toleranzfähigkeit, Empathie und die sozialen emotionalen Kompetenzen aller Kinder.
Nach § 4, 19 SGB IX sind Leitungen für behinderte oder von Behinderung bedrohten Kinder so zu planen und zu gestalten, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden. In Ausführung dessen regeln das Bayrische Bindertengleichstellungsgesetz und Art.11 BayKiBiG für bayerische Kindertageseinrichtungen den grundsätzlichen Auftrag, Kinder mit (bedrohter) Behinderung nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung zu betreuen und zu förder, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschftlichen Leben zu ermöglichen. Betreuung, Begleitung und Förderung in der Gruppe.
•Grundgesetz Art3, Absatz 3
•Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe
•Eingliederungsverordnung
•Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
•Ausführungsverordnung des BayKiBiG
•SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen