AUFGABEN:Förderung der besseren Zusammenarbeit von:- Eltern
- pädagogischem Personal
- Träger
- Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen
Zusammenarbeit fördern- Voraussetzung hierfür ist ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit dem Kindergarten.
- Einsatz für angemessene Besetzung mit Fachkräften, sowie der räumlichen und sachlichen Ausstattung
- Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit des Kindergartens gewinnen - Lobby-/ Pressearbeit
Rechte des ElternbeiratsDer Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung des Kindergartens zu hören, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Wichtige Entscheidungen sind solche, die sich unmittelbar auf die Kinder und Eltern auswirken:
- Jahresplanung
- Umfang der Personalausstattung
- Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern
- Öffnungs- und Schließzeiten
- Festlegung von Elternbeiträgen/ Betriebskosten
- Fortschreibung des pädagogischen Konzepts/ Einführung neuer pädagogischer Programme
- Festlegung der Grundsätze über die Aufnahme von Kindern
Der Elternbeirat besitzt
keine rechtlich durchsetzbaren Entscheidungsbefugnisse gegenüber Eltern, Träger und Leitung des Kindergartens.
Im Sinne einer guten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit sollen jedoch sachliche Argumente und konstruktive Vorschläge des Elternbeirates in die Entscheidungen des Trägers mit einfließen.
Bildung des Elternbeirats- mindestens drei Elternvertreter und drei Stellvertreter
- Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n.
- Die Amtszeit dauert ein Kindergartenjahr bis zur nächsten Neuwahl, endet aber spätestens am 01. November eines laufenden Amtsjahres.
- Die Amtsgeschäfte werden im neuen Kindergartenjahr bis zur Neuwahl fortgeführt.
Rechtliche Grundlagen:- Bundesgesetz SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): § 1 Recht des Kindes auf Erziehung, § 22a Auftrag der Einrichtungen
- Landesgesetz BayKiBig: 4.Teil, Art. 14: Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen mit den Eltern
BayKiBig, 4. Teil, Art. 14:- Bei den Einrichtungen werden Elternbeiräte gebildet. Er fördert die Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger, sowie auch die Zusammenarbeit mit der Grundschule.
- Die Erziehungsberechtigten wählen den Elternbeirat aus ihrer Mitte, insgesamt mindestens sechs Mitglieder.