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Pfarrverband Bogenhausen Süd

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monatliche Elternbeiträge und Gebühren



Die Höhe der Besuchsgebühren für Kinder im Kindergarten ist je nach Buchungszeit gestaffelt und beträgt monatlich maximal 100 Euro  (siehe Link Elternentgelt ab 01.09.2019).

Der Freistaat Bayern leistet für Kinder in Kindertageseinrichtungen einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro. Dieser Zuschuss wird vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der staatliche Zuschuss wird von der Landeshauptstadt München im Bereich der Plätze für Kindergartenkinder in städtischen Häusern für Kinder und in städtischen Kindergärten mit der (theoretisch) anfallenden Besuchsgebühr verrechnet.

Es ergibt sich somit eine Komplettbefreiung für alle Buchungskategorien. Der staatliche Zuschuss muss nicht separat beantragt werden. Die vormalige staatliche Bezuschussung für Kinder im letzten Einrichtungsjahr vor der Einschulung wurde durch den staatlichen Zuschuss für alle Kindergartenkinder abgelöst. 

Nimmt Ihr Kind am Mittagessen teil, wird eine Verpflegungspauschale von 85,00€/ Monat erhoben.