Neben ihrem geistlichen Leben, ihren Liturgien und kulturellen Angeboten, hat eine Pfarrei auch viele praktische Angelegenheiten zu verantworten: Das Vermögen der Kirchenstiftung muss verwaltet und sinnvoll eingesetzt werden, z. B. für Personal, Renovierungen oder Anschaffungen. Kirchen und Pfarreigebäude müssen vielen rechtlichen Normen entsprechen, z. B. hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz oder technischer Wartung. Besonders wichtig ist die verantwortliche Personalverwaltung für alle Einrichtungen der Pfarrei, von der Einstellung bis zur Abrechnung. All diese wichtigen und verantwortungsvollen Aufgaben, ohne die das geistliche Leben unserer Pfarrei nicht möglich wäre, werden von der Kirchenverwaltung wahrgenommen. Die Kirchenverwaltung besteht aus einem Gremium ehrenamtlicher Pfarreimitglieder, die sich gemeinsam mit dem Pfarrer (als Kirchenverwaltungsvorstand) bzw. der Verwaltungsleitung (als Stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand) um sämtliche verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Pfarrei kümmern. Dabei nimmt der Kirchenpfleger bzw. die Kirchenpflegerin eine besondere Rolle ein. Er bzw. sie unterstützt den Pfarrer bzw. die Verwaltungsleitung bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei der Kassen- und Rechnungsführung. Die Wahl des Gremiums findet alle sechs Jahre statt.