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Pfarrverband Bogenhausen Süd

St. Klara     St. Rita     St. Johann von Capistran

Der Pfarrverband Bogenhausen-Süd besteht aus drei Pfarrgemeinden: St. Johann von Capistran, St. Klara und St. Rita.


Pfarrgemeinderat St. Johann von Capistran 2022-2026

Mitglieder
Ring Florian (Vorsitzender), Reindl Wilhelm (Stellvertreter), Murphy James (Schriftführer), Schöpfel Karl-Heinz.
Amtliche Mitglieder
Markus Bittner (Pfarradministrator)

Pfarrgemeinderat St. Klara 2022-2026

PGR St. Klara
v. li. n. re.: Benjamin Köstler, Walter Merkle, Christiane Rosenbruch, Pfr. Lukasz, Claudia Stöckel, Johanna Köstler, Ruth Maendlen, Christian Weiß, Thomas Reiter
Mitglieder des Pfarrgemeinderats (PGR)
  • Walter Merkle (Vorsitzender)
  • Thomas Reiter (stellv. Vorsitzender)
  • Christian Weiß (Schriftführer)
  • Benjamin Köstler
  • Johanna Köstler
  • Ruth Maendlen
  • Christiane Rosenbruch
  • Claudia Stöckel
Amtliche Mitglieder
  • Markus Bittner (Pfarradministrator)
Lernen Sie unser PGR-Team näher kennen:
Für Anfragen oder Anliegen können Sie den Pfarrgemeinderat unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:
pfarrgemeinderat@sanktklara.de

Pfarrgemeinderat St. Rita 2024-2026

Mitglieder
Sonja Weiß (Vorsitzende), Barbara Meier (stv. Vorsitzende), Julia Schweigert (Schriftführerin), Hanspeter Fenzl, David Stanislaus, Johanna Wiesner
Amtliche Mitglieder
Markus Bittner (Pfarradministrator)

Der Pfarrgemeinderat

Aufgaben des Pfarrgemeinderates (PGR)
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Belangen der Pfarrgemeinde beratend mitzuwirken und Entscheidungen zu treffen. Als Seismograph für die Wünsche, Enttäuschungen und Hoffnungen der Gemeinde unterstützt der PGR die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiter in der Seelsorge, insbesondere bei der Planung von Gottesdiensten sowie der Erstkommunion- und Firmvorbereitung.
In gesellschaftspolitischen Fragen handelt der PGR eigenverantwortlich, indem er Nachbarschaftshilfen aufbaut, Erwachsenenbildungsangebote gestaltet und sich für Entwicklungszusammenarbeit sowie die Bewahrung der Schöpfung einsetzt. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, das gesellschaftliche Umfeld so zu gestalten, dass jeder Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Mitglieder des Pfarrgemeinderates
Gemäß der Satzung setzt sich der Pfarrgemeinderat aus Seelsorgern sowie gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen, abhängig von der Größe der Pfarrei. Sechs Kandidat(inn)en werden von der Pfarrgemeinde direkt und geheim gewählt.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahren, während wählbar alle Katholiken sind, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag kann wahlberechtigten Personen außerhalb der Pfarrei das aktive Wahlrecht gewährt werden. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre.