Informationen zur Briefwahl:
Wählerinnen und Wähler erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein (im Pfarramt erhältlich).
Der Briefwahlschein kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (20.11.2024) schriftlich oder mündlich bei den Pfarrämtern beantragt werden:
Kath. Pfarramt St. Johann Baptist
Johann-Michael-Fischer-Str. 4
85232 Bergkirchen
Telefon: 08131 3617-0
Öffnungszeiten: Montag u. Mittwoch von 8.00 – 12.00 Uhr
oder
Kath. Pfarramt St. Michael
Arnbacher Straße 15
85247 Schwabhausen
Telefon: 08138-697248
Öffnungszeiten: Dienstag von 13:30 - 17:30 Uhr und Freitag von 9:30 - 12:30 Uhr
Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/ der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.
Der Briefwähler/ die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt dem Vorsitzenden des Wahlausschusses oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.
Die Kirchenverwaltung
Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgeangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird.
Zusammensetzung des Gremiums
Die KV besteht aus dem Pfarrer als ihrem Vorstand und - aus vier (bis zu 2000 Katholiken in der Pfarrei), sechs (bis zu 6000 Katholiken in der Pfarrei), acht (mehr als 6000 Katholiken in der Pfarrei) KV-Mitgliedern, die jeweils für sechs Jahre gewählt werden.
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Gemeinsam mit der (Erz-)Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt unserer KV die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten.
Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der KV beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Eigenmittel nicht ausreichen.
Wie auch alle sonstigen Beschlüsse der KV, die stets eine Sicherstellung der ortskirchlichen Bedürfnisse bezwecken, wird der Haushaltsplan von dem Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen. Unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips" ordnet der Pfarrer herkömmlich die Annahme und Auszahlung fälliger Beträge an; dem Kirchenpfleger obliegt sodann die ordnungsmäßige Kassen- und Rechnungsführung. Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftragte aus der Mitte der KV benannt werden, die sich etwa um ein Pfarrheim, einen Kindergarten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern.
Die aktuellen Kirchenverwaltungen sind seit Februar 2019 im Amt.
Ihre Amtsperiode läuft bis zum 31.12.2024.
Wahltag war der 18.11.2018
Stellvertretender Kirchenverwaltungs-Vorstand:
Verwaltungsleiter Florian Preißer
Die Kirchenverwaltungsmitglieder von Bergkirchen, Kreuzholzhausen und den Filialen finden Sie
hier.
Die Kirchenverwaltungsmitglieder von Schwabhausen und den Filialen finden Sie
hier.
Die Kirchenverwaltungsmitglieder von Oberroth finden Sie
hier.
Letzte Aktualisierung: 04.11.2024