Die Kirchenverwaltung entscheidet über die finanziellen Angelegenheiten der Pfarrei.
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet über den Haushalt und das Stiftungsvermögen der Pfarrei.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen arbeiten ehrenamtlich und sind für 6 Jahre gewählt.
Kirchenverwaltungswahlen 2024 – Wir gestalten die Zukunft der Kirche
Im November steht Kirchenverwaltungswahl an:
Was macht eigentlich eine Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Organ der örtlichen Kirchenstiftung und wird von den Mitgliedern der Kirchengemeinde für 6 Jahre gewählt.
Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden oder die Personalangelegenheiten vor Ort. Somit hat die Kirchenverwaltung entscheidenden Einfluss, was mit den Kirchensteuereinnahmen vor Ort passiert und wofür die Pfarrei diese ausgibt. Die Kirchenverwaltung vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.
Haben Sie Interesse daran, Kirchenverwaltungsmitglied zu werden und möchten Sie sich zur Wahl aufstellen lassen? Oder haben Sie einen Vorschlag, wer dafür geeignet wäre? Dann melden Sie sich bitte bei uns im Pfarrbüro oder per mail. Herzlichen Dank!
Anja Jira, Verwaltungsleitung PV Aying Helfendorf