Pfarrverband Aßling

Mitterweg 11, 85617 Aßling, Telefon: 08092 4512, E-Mail: pv-assling@ebmuc.de
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Amtierende Kirchenverwaltungen im Pfarrverband Aßling Wahlperiode 2025 - 2030

Aßling

Pfarrkirchenstiftung St. Georg Aßling
Paul Ampletzer, Kirchenpfleger
Hans Englhart 
Wolfgang Hagen
Christoph Hofstetter
Ludwig Kappelsberger
Katharina Kirner
Popp Franz

Filialkirchenstiftung St. Nikolaus Niclasreuth
Josef Huber 
Anneliese Koller 
Johann Tristl, Kirchenpfleger
Thomas Prem

Filialkirchenstiftung St. Laurentius Holzen
Johann Binsteiner 
Michael Hirschmann 
Christian Kirmaier, Kirchenpfleger
Franz Sollinger

Emmering

Pfarrkirchenstiftung St. Pankratius Emmering
Benedikt Mayer
Theresia Sedlmeier
Josef Westner, Kirchenpfleger
Stefan Zacherl

Frauenneuharting

Pfarrkirchenstiftung Märiä Heimsuchung Frauenneuharting
Johann Ametsbichler, Kirchenpfleger
Chrsitian Fuchs 
Josef Höher
Josef Wieser

Filialkirchenstiftung St. Jakob der Ältere Jakobneuharting
Kuni Hopf
Martin Huber
Robert Janker, Kirchenpfleger
Josef Lenz

Filialkirchenstiftung St Johannes der Täufer Tegernau
Renate Kinzl
Wolfgang Sollinger
Anton Wieser, Kirchenpfleger

Filialkirchenstiftung St. Peter und Paul Lauterbach
Thomas Heilmann
Sabine Mayr
Andreas Oswald 
Markus Wimmer, Kirchenpfleger

Dorfen

Kuratiekirchenstiftung St. Ägidius Dorfen
Alois Bodmaier
Simon Buchner, Kirchennpfleger
Franz Josef Mair
Michael Sewald 
Johann Wieser 

Filialkirchenstiftung St. Laurentius Lorenzenberg
Thomas Gaar, Kirchenpfleger
Anton Günthner-Biller
Benedikt Pfaff
Gottfried Pregler

Steinkirchen

Kuratiekirchenstiftung St. Martin Steinkirchen
Peter Grabmaier
Bernhard Kuklok
Alexandra Mayr
Johann Meilinger
Martin Schulz, Kirchenpfleger
Ludwig Viehhauser

Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung

Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung und von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.
 
Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die Kirchenverwaltung aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und bis zu drei zusätzlich berufenen Personen variieren.
 
Die Kirchenverwaltung vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde.
 
Außerdem wählt die Kirchenverwaltung wiederum die Vertreterinnen und Vertreter des Diözesansteuerausschusses (DiStA), die die Kirchensteuerzahler der gesamten Erzdiözese München und Freising vertreten. 
Der DiStA entscheidet über den Haushalt der Erzdiözese München und Freising. Damit geht es bei der Wahl der Kirchenverwaltung zum einen um die Verwaltung der Kirchenstiftung vor Ort, zum anderen aber auch indirekt um den Diözesanhaushalt und die Verwaltung der Kirchensteuereinnahmen der gesamten Erzdiözese. Beispielsweise wurden 2022 rund 193 Millionen Euro für Zuschüsse an Kirchenstiftungen verwendet und weitere rund 54 Millionen Euro wurden als Zuschüsse für Baumaßnahmen kirchlicher Rechtsträger (vor allem der Kirchenstiftungen) gewährt.

Was ist ein Verwaltungs- und Haushaltsverbund (kurz VHV)

Ein Pfarrverband bzw. eine Stadtkirche besteht aus mehreren Pfarreien, der/die von einem Pfarrer oder einem/einer Pfarrbeauftragten geleitet wird. Um die Bewältigung ähnlicher Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen, können Kirchenstiftungen einen Verwaltungs- und Haushaltsverbund gründen.

Dieser hilft dabei, einen Teil der anfallenden Aufgaben, Aktionen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren. Darüber hinaus dient der VHV der Verwaltung des gemeinsamen Haushalts der einzelnen Kirchenstiftungen und ist gemeinsamer Anstellungsträger für deren Personal. Zur Steuerung des Verbundes wird als zusätzliches Gremium der Haushalts- und Personalausschuss (HUP) gebildet. Dieser konzentriert sich auf Haushalts- und Personalangelegenheiten und setzt sich aus Mitgliedern der beteiligten Kirchenverwaltungen zusammen.

Die einzelnen Kirchenverwaltungen bestehen weiter. Sie sind zum Beispiel nach wie vor für alle Gebäude der einzelnen Kirchenstiftung und deren notwendigen Haushalt zuständig. Auf alle weiteren Aspekte haben Sie über den Haushalts- und Personalausschuss auch weiterhin Einfluss.

Der Haushalts- und Personalausschuss (kurz HuP)

Der HuP besteht aus festgelegten Mitgliedern, die von den einzelnen Kirchenverwaltungen der zusammenarbeitenden Kirchenstiftungen und der Träger-Kirchenstiftung gemäß Kooperationsvertrag entsandt werden. In der konstituierenden Sitzung des HuP wird der Verbundspfleger, das Pendant zum Kirchenpfleger, gewählt. Vorstand des Gremiums HuP ist der Kirchenverwaltungsvorstand der Trägerkirchenstiftung bzw. der stv. Kirchenverwaltungsvorstand in Persona der Verwaltungsleitung.

Im HuP arbeiten die in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Mitglieder sowie der Vorstand als beschließendes Gremium zusammen. Der HuP ist für die durch die Kooperationsvereinbarung übertragenen Aufgaben zuständig, insbesondere für die Erstellung und Bewirtschaftung des gemeinsamen Haushalts oder Genehmigung von Personaleinstellungen. Es gelten Art. 26 ff KiStiftO entsprechend.