Nach dem Tod eines Angehörigen bitten wir, Folgendes zu beachten:
Stirbt jemand daheim, kann man nach Eintritt des Todes höchstens vier Stunden warten, bis man den Arzt informiert.
Stellt dieser eine „natürliche Todesart“ fest, haben Sie nun Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. Der Verstorbene muss nicht sofort vom Bestatter abgeholt werden – gesetzlich darf der Leichnam mindestens 24 Stunden in der Wohnung bleiben, bis er in eine öffentliche Leichenhalle überführt wird.
Sie haben nun also Zeit, sich zu verabschieden, beim Verstorbenen zu wachen und zu beten. Sie können gegebenenfalls auch weitere Familienmitglieder verständigen und hinzuholen, ebenso Freunde und Nachbarn. Auch Kinder sollten nach Möglichkeit mit einbezogen werden.
Weiter unten finden Sie auch Hinweise, wie Sie den Verstorbenen zu Hause betten sollten.
Die Angehörigen und Freunde, vielleicht auch Nachbarn des Kranken, können zur Feier eingeladen werden, wenn dies in seinem Sinne ist.
Falls Sie es wünschen, kommt ein Priester zu Ihnen nach Hause:
Bitte rufen Sie uns an:
P. Stiegler: 08638/64-230
P. Raß: 08638/64-226
Unsere Seelsorger kommen auch zu einer Segnung zum Verstorbenen.
Sollte Ihr Angehöriger in einem nahe gelegenen Krankenhaus oder Heim gestorben sein, kommen wir nach Möglichkeit auch dorthin. Erkundigen Sie sich aber gegebenenfalls auch nach einem Krankenhausseelsorger.
Nach dem Abschiednehmen verständigen Sie bitte den Bestatter, der den Verstorbenen dann überführt und die Beerdigung organisiert. Mit ihm und dem Seelsorger, der Gottesdienst und Beerdigung halten wird, sprechen Sie bitte ab, wann der Seelengottesdienst (Requiem oder Wortgottesdienst) bzw. die Aussegnung und die Beerdigung/Urnenbeisetzung stattfinden können.
Darüber hinaus gibt es zusätzlich die Möglichkeit eines Sterberosenkranzes oder einer Sterbeandacht (in der Regel am Abend vor der Beerdigung).