Pfarrverband Aschau

Kirchenstr. 3, 84544 Aschau a. Inn, Telefon: 08638-95210, E-Mail: pv-aschau-a.inn@ebmuc.de

Die kirchliche Trauung Informationen zur Vorbereitung

Sie wollen heiraten? Sie „trauen sich“ (und dem Partner) wirklich?
Herzlichen Glückwunsch! Eine kirchliche Hochzeit ist etwas Besonderes.
Mit Ihrer Entscheidung, kirchlich zu heiraten, gehen Sie den Bund der Ehe auch vor Gott ein. Doch zunächst sorgt eine kirchliche Hochzeit für manche Herausforderungen. Angefangen beim Taufschein über das Traugespräch bis hin zur Liedauswahl sind viele Punkte zu klären.

Wie läuft die Terminplanung?

Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt auf bzw. dem Geistlichen, der mit Ihnen die Trauung feiern wird und besprechen Sie mit ihm Ihren Wunschtermin. Dieser Termin sollte vereinbart werden, bevor weitere Details, wie z. B. die Gaststätte für die weitere Hochzeitsfeier, festgelegt werden.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen Sie als katholische Partner einen aktuellen Taufschein. Dieser wird Ihnen vom Pfarramt Ihres Taufortes (fragen Sie Ihre Eltern!) ausgestellt. Bei Unsicherheiten helfen Ihnen unsere Pfarrbüros gerne weiter. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, brauchen zur Bestätigung des Ledigenstandes einen „Ledigeneid“, den sie beim Gespräch mit dem trauenden Geistlichen unterschreiben. Weiterhin benötigen wir vor der kirchlichen Trauung den Nachweis der standesamtlichen Trauung.

Das Traugespräch (Brautprotokoll):

Einige Wochen vor Ihrer Trauung setzt sich der Geistliche, der die Trauung halten wird, mit Ihnen zusammen zu einem Vorbereitungsgespräch. Dabei werden auch einige Daten mit einem Formular erfasst. Dabei sollten die o.g. Taufscheine vorliegen. Wichtiger ist dabei jedoch das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Dabei sollen auch Ihre Anliegen zur Sprache kommen: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? Einen Teil der Gesprächszeit werden auch der Gestaltung des Trauungsgottesdienstes gewidmet: musikalische Gestaltung, Gebete, Fürbitten usw.

Welches Pfarramt, welcher Pfarrer ist zuständig?

Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben.
Liegen die Wohnsitze in unterschiedlichen Pfarreien, können Sie sich für eines der beiden Pfarrämter entscheiden. Ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist natürlich dessen Pfarramt zuständig.


Weitere Infos unter: 
http://www.katholisch.de/glaube/unser-glaube/wir-heiraten