Pfarrei Mariä Himmelfahrt
Sehen Sie hier die Videobotschaft von Kardinal Marx zur Wahl der Kirchenverwaltungen.
Die Kirchenverwaltung (kurz: KV) ist das Verwaltungsorgan einer Kirchenstiftung (Pfarrei) und wird von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt.
Die Kirchenverwaltung vertritt nicht nur die jeweilige Pfarrkirchenstiftung bzw. Pfarrkuratie, sondern auch alle die, die in der dazugehörigen Kirchengemeinde Kirchensteuer zahlen. Das KV-Gremium wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Neben dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand, besteht die KV aus gewählten Ehrenamtlichen, die in der Pfarrei vor Ort bzw. in einer Nachbarpfarrei wohnen. Die Anzahl der Katholiken in einer Kirchengemeinde bestimmt die lt. Kirchenstiftungsordnung notwendige Anzahl der zu wählenden KV-Mitglieder.
In unseren Pfarrkirchenstiftungen Mariä Himmelfahrt Aschau a. Inn und St. Martin Fraham bestehen die KV-Teams aus acht bzw. fünf Mitgliedern, in unserer Pfarrkuratie St. Josef Aschau Werk aus vier Mitgliedern.
Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte.