Pfarrverband Allershausen

Kirchstr. 9, 85391 Allershausen, Telefon: 08166-7645, E-Mail: st-josef.allershausen@ebmuc.de
Geld
Kirchenverwaltung - Nicht nur das liebe Geld
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand (Dem Pfarrer oder dem vom Pfarrer delegierten Vorstand) die Kirchenstiftung rechtlich vertritt.
Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt. Der (delegierte) Kirchenverwaltungsvorstand ist gemäß Amt Mitglied der Kirchenverwaltung.

Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
Führung des Inventarverzeichnisses
Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung angemessener Diensträume für die pastoralen Mitarbeiter
Anerkennung der Jahresrechnung
Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
Beantragung von Zuschüssen
Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen
Festlegung von Raummieten und Gebühren im Pfarrzentrum
Verwaltung des Kirchenfriedhofes
uvm...

Es gibt vielfältige und sehr interessante Aufgaben zu bewältigen.
Die Zusammensetzung der Kirchenverwaltungen in unserem Pfarrverband finden Sie unter den einzelen Pfarreien beziehungsweise FIlialen.