1. Der Bau:
Der Kindergarten ist ein Massivbauwerk mit integriertem Gemeinderaum und separatem Eingang.
Folgende Räume stehen dem Kindergarten zur Verfügung:
Im Erdgeschoss höhenversetzt: 2 Gruppenräume mit jeweiliger Galerie und anschließendem Intensivraum, 2 Waschräume mit je 3 Toiletten, 2 Garderoben im großen Hausgang, 1 Büro,
1 Küche mit Abstellraum, 1 Erwachsenentoilette, 1 Personalzimmer und 1 Putzkammer.
Im Kellergeschoss: 1 Turnraum mit Galerie, (Musikzimmer) 2 Abstellräume,
1 Heizungsraum.
Das Gebäude des Kindergartens steht mitten im Garten, deshalb ist die Spielfläche in 2 Teile aufgeteilt.
Spielgeräte : 2 Sandgruben, 1 Wippe, 2 Reck, 2 Schaukeln, Kletterhaus, 4 Wipptiere, 1 Vogelnestschaukel und, 1 Schuppen mit darüber liegendem Spielraum und Rampe, 1Röhrenrutsche.
2. Die Gruppen:
Es gibt 2 Gruppen mit maximal je 25 Kindern. Die Gruppennamen sind: Schmetterlingsgruppe und Schildkrötengruppe.
Entsprechend dem neuen Kindergartengesetz können wir seit September 2006 auch Schulkinder und Kinder unter 3 Jahren zur Betreuung aufnehmen.
Vom Bezirk Oberbayern wurde Einzelintegration für 2 Kinder genehmigt.
In jeder Gruppe arbeiten mindestens 1 Erzieherin und 1 Ergänzungskraft – entsprechend dem geltenden Anstellungsschlüssel.
3. Öffnungszeiten: Täglich von 7.15 – 13.00 Uhr.
Ferienzeiten: siehe Ferienordnung – Schließtage im Jahr maximal 30 Tage.
4. Finanzen:
Der Kindergarten ist eine öffentliche Einrichtung und von staatlichen Mitteln bezuschusst.
Die Betriebskosten trägt die Katholische Pfarrkirchenstiftung, bzw. die Gemeinde Teisendorf (Defizit).
Der Elternbeitrag beträgt pro Jahr 12 x € 91,-- für ( 4-5 Stunden)
€ 100,-- für (5-6 Stunden)
Für Kinder unter 3 Jahren gilt der doppelte Betrag.
Für das 2. Kind einer Familie gilt der halbe Betrag.
Schulkinder bezahlen für € 46,-- für (1-2 Stunden)
Das Spielgeld pro Kind und Monat: € 6,--
Die Kindergartenkosen werden bis zu 100,- € im Monat von staatlicher Seite finanziert.
Familien, die berechtigt sind, können beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme von Restkosten stellen.