1. Gesetzlicher Auftrag (Baykibig)
Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in unserem Kindergarten.
In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (AVBAyKiBiG) sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan werden diese Bildungs- und Erziehungsziele ebenso wie die Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität ausführlich dargestellt und bilden die Grundlage für die pädagogische Arbeit in den staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen.
Zu diesem Auftrag gehört:
die Förderung der Basiskompetenzen der Kinder
die Orientierung des Angebotes an den Bedürfnissen der Kinder und Familien
die Unterstützung der Familien und ihre Beratung in Erziehungsfragen
die Einbeziehung der Kinder und Eltern in das Bildungs- und Einrichtungsgeschehen
das Verständnis von Bildung als ganzheitlichem Prozess
Für uns ist es auch eine Verpflichtung den Schutzauftrag nach §8a SGB wahrzunehmen!
Das gesamte Team informiert und sensibilisiert sich regelmäßig in Fortbildungen zu diesem Thema. Wir bieten in unserer ganzheitlichen Betreuung Präventionsarbeit, indem wir die Kinder aufklären, informieren und in ihrer eigenen Persönlichkeit stärken.
Werden Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung des Wohls eines Kindes festgestellt, so erheben wir eine Ersteinschätzung im Team, vereinbaren Elterngespräche, zeigen geeignete Hilfen (z.B. Jugendamt) und gegebenenfalls in Zustimmung der Eltern können Fachdienste (EZB, Frühförderung) hinzugenommen werden.
Unser Personal kann ein erweitertes, positives Führungszeugnis vorweisen nach§30 Absatz 1.
Die Vorlage und Aktualität stellt der Träger sicher. Das Führungszeugnis wird alle 5 Jahre aktualisiert.
Bei der Anmeldung zum Besuch unserer Einrichtung müssen die Eltern eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen Früherkennungsuntersuchung (U1-U9) vorlegen.
2. Der Standort:
Weildorf gehört zur Großgemeinde Teisendorf und liegt im östlichen Gemeindebereich ca. 10 km vor Freilassing. Teisendorf gehört zum Landkreis Berchtesgadener Land. Weildorf ist ein idyllisches Dorf mit vielen kleinen dazugehörigen Weilern. In Weildorf gibt es die Wallfahrtskirche „Maria Himmelfahrt“, ein Pfarramt, die Grundschule und einige Betriebe (Bäckerei, Schreinerei, Spenglerei, Gasthaus, Schneiderei).
Gesellschaftlicher Treffpunkt ist das Freizeitgelände am Sportplatz und im Haus der Vereine.
3. Einzugsbereich des Kindergartens:
1. Kinder des Schulsprengel Weildorf - übrige Plätze werden
2. an Teisendorfer Kinder vergeben.
3. auch Kinder aus Ainring oder Anger kommen zu uns.
Den Kindergarten besuchen überwiegend Kinder aus Bauern- und Arbeiterfamilien, außerdem aus einigen Unternehmer- und Akademikerfamilien.
4. Lebenssituation der Kinder:
Die meisten Kinder leben in vollständigen Familien (z.T. Großfamilien). Es gibt wenig Alleinerziehende und wenig Einzelkinder. Fast alle Familien sind katholisch und in einem oder mehreren Vereinen organisiert. (Trachtenverein, Sportverein, Gartenbauverein, Landfrauen, Feuerwehr, Musikkapelle...) Die ländliche Lage erlaubt den Kindern individuelle Entfaltungsmöglichkeiten in der freien Natur. Zusätzlich stehen den Kindern zwei Spielplätze, der Sportplatz, Tennisplätze, Wälder, Felder, Wiesen zur Verfügung.
5. Anmeldung:
Die Anmeldung kann jederzeit über das Infoportal der Gemeinde Teisendorf erfolgen.
Das Kindergartenjahr dauert 12 Monate von September bis einschließlich August des folgenden Jahres.
Wenn Plätze frei sind, können auch während des Jahres Kinder aufgenommen werden.
Bei der Vergabe von freien Plätzen entscheidet die Kiga-Leitung mit dem Kiga-Träger nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Altersstruktur.