Dekanatsrat


Der Dekanatsrat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung des Laienapostolats im Dekanat.
Er versteht sich als Vertretung der Pfarrgemeinden und der kirchlichen Verbände.

Allgemeine Informationen über den Dekanatsrat



Kreiskatholikenrat