Stiliertes Kreiz mit Buchstaben

Pfarrverband St. Anna im Moosrain

Pfarrverbandsbüro Kirchenstr. 7, 85452 Moosinning, Tel. 08123 - 1404, E-Mail st-emmeram.moosinning@ebmuc.de

Auswahl und Schulung des Personals

Das gesamte Personal muss bei Dienstantritt dem Kirchenverwal-tungsvorstand ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis sowie eine unterschriebene Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung vorlegen. Das diözesan angestellte Personal ist dazu dem Erzbischöflichen Ordinariat München gegenüber verpflichtet. Das erweiterte Führungs-zeugnis ist im Abstand von fünf Jahren zu erneuern.
Dem gesamten Personal wird bei Erstvorlage des Führungszeugnisses die diözesane Handreichung „Miteinander achtsam leben“ ausgehändigt, die alle wichtigen Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthält.
Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt. Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert. Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat.
Die Mitarbeiter sind außerdem dazu verpflichtet, dem Kirchenver-waltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt. Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mit-arbeiter die Vorlage eines aktuellen
Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.