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Pfarrverband St. Anna im Moosrain

Pfarrverbandsbüro Kirchenstr. 7, 85452 Moosinning, Tel. 08123 - 1404, E-Mail st-emmeram.moosinning@ebmuc.de

Schutzkonzept für den Pfarrverband St. Anna im Moosrain

➡️ ✎   21.01.2025: Inhalte werden noch überabeitet, wir bitten um Nachsicht.


Bei zahlreichen Veranstaltungen und in vielfältigen Gruppen trägt der Pfarrverband Verantwortung für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen. Das folgende institutionelle Schutzkonzept will durch die Bündelung zahlreicher Bemühungen dabei helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und eine Kultur des respektvollen und achtsamen Umgangs miteinander sowie eine verlässliche Prävention von sexualisierter Gewalt gewährleisten zu können.
Für die Kindertageseinrichtungen des dem Pfarrverband zugehörigen KiTa-Verbundes Don Bosco gibt es ein eigenes Schutzkonzept.

Begriffsbestimmungen

  • Kinder und Jugendliche
    Neben den Minderjährigen schließt die Formulierung Kinder und Jugendliche immer auch erwachsene Schutzbefohlene mit ein.
  • Sexualisierte Gewalt
    Der Begriff sexualisierte Gewalt umfasst neben strafbaren sexual-bezogenen Handlungen auch sonstige sexuelle Übergriffe unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen, erzieherischen so-wie betreuenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen eine Grenzverletzung darstellen.
  • Prävention
    Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt verfolgen das Ziel, strukturelle Schutzmaßnahmen zu schaffen und alle Beteiligten für die Thematik zu sensibilisieren, um ihnen Handlungssicherheit zur Aufdeckung von und Intervention bei sexualisierter Gewalt zu geben.
  • Personal
    Mit Personal sind alle gemeint, die mit der Träger-Kirchenstiftung des Pfarrverbandes St Anna im Moosrain in einem Anstellungsverhältnis stehen, das in einem Arbeitsvertrag geregelt ist, oder die in einem Anstellungsverhältnis mit der Erzdiözese München und Freising stehen und für eine Tätigkeit im Pfarrverband St. Anna im Moosrain dienstlich angewiesen sind.
  • Ehrenamtliche
    Ehrenamtliche, auf die sich die Regelungen dieses Konzeptes be-ziehen, sind alle, die bei Veranstaltungen und in Gruppen des Pfarr-verbandes St. Anna im Moosrain ehrenamtlich tätig sind und dabei Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben.
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Bundeszentral-registergesetze gibt Auskunft darüber, ob eine Person wegen §§ 171, 174 – 174c, 176-180a, 181a, 182-184g, 225, 232-233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt ist und folglich im Rahmen einer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit in der Kirche keinen Kontakt zu Minderjährigen haben darf. Das erweiterte Führungszeugnis ist bei der Kommunalverwaltung zu beantragen. Es darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
  • Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
    In der Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung versichern haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, dass sie in der Vergangenheit nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt worden sind, und dass auch gegenwärtig kein solches Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet ist. Außerdem bestätigen sie, dass sie bereit sind, grundsätzliche Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen einzuhalten.
  • Veranstaltungen und Gruppen des Pfarrverbandes St. Anna im Moosrain
    In Verantwortung des Pfarrverbandes St. Anna im Moosrain finden gottesdienstliche und auch nicht-liturgische Veranstaltungen statt, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen. In verschiedenen Gruppen treffen sich Kinder und Jugendliche punktuell oder mehrfach, über kürzere oder auch längere Zeiträume hinweg.
Verbandlich organisierte oder in anderer Trägerschaft befindliche Gruppen unterstehen nicht der Verantwortung des Pfarrverbandes St. Anna im Moosrain, auch wenn sie sich als kirchlich bezeichnen und/ oder sich in kirchlichen Räumen treffen.

Auswahl und Schulung des Personals

Das gesamte Personal muss bei Dienstantritt dem Kirchenverwal-tungsvorstand ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis sowie eine unterschriebene Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung vorlegen. Das diözesan angestellte Personal ist dazu dem Erzbischöflichen Ordinariat München gegenüber verpflichtet. Das erweiterte Führungs-zeugnis ist im Abstand von fünf Jahren zu erneuern.
Dem gesamten Personal wird bei Erstvorlage des Führungszeugnisses die diözesane Handreichung „Miteinander achtsam leben“ ausgehändigt, die alle wichtigen Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthält.
Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt. Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert. Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat.
Die Mitarbeiter sind außerdem dazu verpflichtet, dem Kirchenver-waltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt. Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mit-arbeiter die Vorlage eines aktuellen
Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.

Auswahl und Schulung von Ehrenamtlichen

In folgenden Bereichen kommen Ehrenamtliche in regelmäßigen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen, so dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann:
  • bei der Mitarbeit in der Kinderpastoral
  • bei der Leitung von Kindergruppen im Rahmen der Erstkommunion-Vorbereitung
  • bei der Leitung von Jugendgruppen im Rahmen der Firm-Vorbereitung
  • beim Proben in diversen Musikgruppen
  • bei der An- und Begleitung der Ministranten
Alle Ehrenamtlichen, die in den genannten Bereichen dauerhaft oder auch nur temporär eingebunden oder bei anderen Veranstaltungen tätig sind, welche die Zeitspanne eines Tages deutlich überschreiten und/oder eine Übernachtung mit einschließen, und das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Koordinationsstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Erzbischöflichen Ordinariat München ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Die diözesane Bescheinigung über die Einsichtnahme in dieses Führungszeugnis, eine unterschriebene Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung sowie die Einverständniserklärung zur Datenspeicherung bezüglich des erweiterten Führungszeugnisses sind dem Kirchenverwaltungsvorstand vorzulegen. Das erweiterte Führungszeugnis beziehungsweise die diözesane Bescheinigung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist im Abstand von fünf Jahren zu erneuern.
Ehrenamtliche, die in den genannten Bereichen dauerhaft oder auch nur temporär tätig sind und das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, müssen dem Kirchenverwaltungsvorstand eine unterschriebene Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung vorlegen.
Bei Erstvorlage des Führungszeugnisses beziehungsweise der Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung wird den Ehrenamtlichen die diözesane
Handreichung „Miteinander achtsam leben“ ausgehändigt, die alle wichtigen Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthält.
Außerdem finden in regelmäßigen Abständen Schulungen statt, an denen Ehrenamtliche, die in ihrem Tätigkeitsbereich Kinder beaufsichtigen, betreuen oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, in einem Zeitraum von fünf Jahren wenigstens einmal teilgenommen haben sollten.
Der jeweils zuständige pastorale Mitarbeiter verantwortet die Unterrichtung der betroffenen Ehrenamtlichen und die Einholung sowie die Aktualisierung der erforderlichen Unterlagen in Zusammenarbeit mit der Pfarrbüro-Verwaltung.
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den oben genannten Bereichen kann nur eingesetzt werden, wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.

Verhaltenskodex

Die Prävention von sexualisierter Gewalt und der grundsätzlich acht-same Umgang miteinander verlangen die Beachtung von Grundprinzipien und die Einhaltung klarer Regeln für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies erleichtert es Betroffenen und Dritten, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu benennen, Hilfe einzufordern und übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig schützen verbindliche Regeln und deren gewissen-hafte Einhaltung das Personal und die Ehrenamtlichen vor falschen Beschuldigungen und Verdächtigungen.
Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Pfarrverband St. Anna im Moosrain
  • Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Es gilt, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen.
  • Individuelle Grenzen sind zu respektieren und diesbezügliche verbale Äußerungen sowie nonverbale Signale gleichermaßen sensibel zu beachten.
  • Auf eine angemessene Wortwahl ist zu achten und eine sexualisierte Sprache sowie das Reden über die eigene Sexualität sind zu unterlassen. Dies gilt genauso für nonverbale Formen der Kommunikation.
  • Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein und dürfen auch dann nur mit Zustimmung der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
  • Die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen und geschützte sowie geschlechtergetrennte Räume zum Umkleiden, Schlafen, Waschen etc. sind strikt zu achten. In Kinder- und Jugendgruppen müssen entsprechende Regeln benannt und eingehalten werden.
  • Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren. In Si-tuationen, in denen allerdings aus Verantwortungsbewusstsein gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen gehandelt werden muss, ist es wichtig, dass jede Maßnahme legitimiert und nachvollziehbar ist, damit aus notwendiger Machtausübung kein unzulässiger Übergriff wird.
  • Jeglicher Übergriff gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen durch Dritte darf nicht zugelassen oder geduldet werden, sondern dagegen ist aktiv Stellung zu beziehen.
  • Beschwerden von Erwachsenen und genauso von Kindern und Ju-gendlichen werden gehört und angemessen behandelt.
  • Die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auch beim Gebrauch sozialer Medien und Kommunikationsmittel und bei der Veröffentlichung von Bildern zu wahren.
  • Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, gilt: Bildaufnahmen werden nur erstellt und veröffentlicht unter Wahrung des zuvor er-teilten schriftlichen Einverständnisses der Personensorgeberechtig-ten. Es werden keine Bilder gemacht und veröffentlicht, die Kinder oder Jugendliche bloßstellen oder von Dritten in unlauterer Weise zweckentfremdet werden können.
  • Persönliche Geschenke und andere abhängigkeitsfördernde Zuwen-dungen an Kinder und Jugendliche sind nicht angemessen.
  • Sogenannte Eins-zu-eins-Situationen sind zu vermeiden oder so transparent wie möglich zu gestalten. Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen müssen Personensorgeberechtigten oder zumindest einer weiteren erwachsenen Person bekannt sein, sie sind nur in Diensträumen und niemals in privatem Umfeld und/oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten zulässig und dürfen ein übliches Zeitkontingent nicht überschreiten. Der Raum für ein solches Einzelgespräch muss von außen einsehbar sein und seine Einrichtung einem Zuviel an Nähe vorbeugen. Körperkontakt ist in einer Eins-zu-eins-Situation tunlichst zu vermeiden.
  • Kinder und Jugendliche werden dazu ermutigt, bezüglich der eigenen Intimsphäre und körperlichen Kontaktes Grenzen zu setzen und sie aktiv zu schützen.

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Wenn ein Kind oder Jugendlicher Kummer hat oder von einer Situation berichtet, in der er sich unwohl und bedrängt gefühlt hat, ist es wichtig, sich dem Betroffenen zuzuwenden und ihn zu ermutigen und dabei zu unterstützen, von seinen Erlebnissen zu erzählen.
Liegen aufgrund entsprechender Berichte oder eigener Beobachtungen Anhaltspunkte und konkrete Verdachtsmoment für eine Kindeswohlgefährdung durch sexualisierte Gewalt vor, ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Sie dient der Wirksamkeit und Transparenz weiterer Maßnahmen sowie der Absicherung und dem Schutz des Personals und aller involvierter Personen.
In jedem Fall sind der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung zu informieren, welche die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Beobachtungen sowie der Verfahrensschritte gewährleisten. Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung veranlassen Fallbesprechungen mit dem involvierten Personal bzw. den involvierten Ehrenamtlichen und ziehen, falls erforderlich, weitere Beteiligte hinzu. Wenn der ausschlaggebende Verdacht im Rahmen dieser Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist vor der Einleitung weiterer Schritte die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit der Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch des Erzbischöflichen Ordinariates München vorzunehmen.
Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung stellen die altersgerechte Einbindung des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen sicher sowie die Information, Beratung und Einbeziehung der Eltern bzw. der
Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Sollte bereits in der ersten Aufklärungsphase deutlich werden, dass ein erhebliches Gefährdungsrisiko gegeben ist, sind notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen und zur Beendigung der Gefährdung zu ergreifen.

Beschwerdemanagement

Für eine verlässliche und funktionierende Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Beschwerden erforderlich. Wenn diesbezüglich Grenz-verletzungen und Übergriffe vermutet oder wahrgenommen werden, brauchen Kinder und Jugendliche, deren Personensorgeberechtigte und genauso Personal und Ehrenamtliche zunächst einmal klare Beschwerdewege:
1. Erster Ansprechpartner
Für jede Veranstaltung und Gruppe im Pfarrverband gibt es verantwortliches Personal und zuständige Ehrenamtliche, die auch bei Beschwerden bezüglich sexualisierter Gewalt erste Ansprechpartner sind.
2. Pastorale Mitarbeiter und Verwaltungsleiter
Beschwerden können außerdem jederzeit in mündlicher oder schriftlicher Form an die pastoralen Mitarbeiter oder die Verwaltungsleiter des Pfarrverbandes gerichtet werden, die über das Pfarrbüro erreichbar sind. Ein Seelsorger ist in dringenden Fällen auch außerhalb der Öffnungszeiten über den Anrufbeantworter des Pfarrbüros immer erreichbar. Jede Beschwerde wird aufgenommen, vertraulich protokolliert, gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Präventionsbeauftragter weiterverfolgt und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der kirchlichen Vorgaben bearbeitet. Es gilt ein strikter Identitätsschutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen. Dem Beschwerdegeber wird zeitnah Rückmeldung gegeben.
3. Kirchenpfleger
Die Kirchenpfleger im Pfarrverband St. Anna im Moosrain sind wichtige Ansprechpartner vor Ort, werden Beschwerden vertrauensvoll aufnehmen und in Rücksprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand und/oder der Verwaltungsleitung das weitere Vorgehen abstimmen.
4. Übergeordnete kirchliche Fachstellen
Schließlich besteht auch die Möglichkeit, sich mit seiner Beschwerde an eine übergeordnete kirchliche Stelle zu wenden. Die Fachstellen sind folgendermaßen zu erreichen:

Erzbischöfliches Ordinariat München
Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Postanschrift: Postfach 33 03 60, 80063 München
Besucheranschrift: Kapellenstraße 4, 80333 München
Telefon: (089) 21 37 18 92 E-Mail: OBilic@eomuc.de
Peter Bartlechner, Präventionsbeauftragter
Telefon: 0151 46 13 85 59 E-Mail: PBartlechner@eomuc.de
Lisa Dolatschko-Ajjur, Präventionsbeauftragte
Telefon: 0160 96 34 65 60 E-Mail: LDolatschkoAjjur@eomuc.de
Bischöflicher Missbrauchsbeauftragter für die Prüfung von Verdachtsfällen
Dr. Martin Miebach
Anschrift: Pacellistraße 4, 80333 München
Telefon: (089) 9 54 53 71 30 E-Mail: muenchen@bdr-legal.de

Qualitätsprüfung und fortlaufende Risikoanalyse

Die eingesetzten Instrumente zur Erreichung des Zieles, Kindern und Jugendlichen bei den Veranstaltungen und in den Gruppen des Pfarr-verbandes St. Anna im Moosrain einen sicheren und wertschätzenden Raum zu bieten, bedürfen einer fortlaufenden Überprüfung. Dabei müssen Strukturen und Arbeitsabläufe immer wieder analysiert und Risiken neu bewertet werden. Auf diese Weise können Gefahrenpotentiale und Schwachstellen, welche die Ausübung von sexualisierter Gewalt ermöglichen oder deren Aufdeckung erschweren, frühzeitig erkannt und eingedämmt werden.
Hierzu wird ein Präventionsteam benannt, das jährlich tagt, um die Einhaltung des Schutzkonzeptes zu überprüfen, die veränderte Situation immer wieder neu zu sondieren und dementsprechende Ergänzungen und Veränderungen des Schutzkonzeptes zu empfehlen.
Diesem Präventionsteam gehören an: Der Verwaltungsleiter des Pfarrverbandes, ein pastoraler Mitarbeiter des Pfarrverbandes, den der Kirchenverwaltungsvorstand benennt, ein Vertreter aus dem Haushalts- und Personalausschuss des Pfarrverbandes, ein Vertreter aus dem Pfarrverbandsrat, ein Jugendvertreter, der ebenfalls vom Pfarrverbandsrat bestimmt wird, sowie die Präventionsbeauftragte des Pfarrverbandes.

Inkrafttreten

Dieses Schutzkonzept tritt am 23.10.2019 mit Beschluss des Pfarrverbandsrates in Kraft. Es ist auf der Homepage des Pfarrverbandes St. Anna im Moosrain zu veröffentlichen und dem gesamten Personal, allen Mitgliedern der pfarrlichen Gremien und jenen Ehrenamtlichen, die in ihrem Tätigkeitsbereich Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen haben, auszuhändigen.

23.10.2019, Moosinning, am Tag des Heiligen Johannes von Capestrano
Michael Bayer, Dekan und Pfarrer
Josef Weihmayr, Verwaltungsleiter
Konrad Lechner, Verbundpfleger
Jürgen Martini, Pfarrverbandsratsvorsitzender