Erstkommunion 2024Termine für die Feier der Hl. Erstkommunion 2024 im Pfarrverband:
Sonntag, den 28. April in Oberneuching,
Sonntag, den 05. Mai in Ottenhofen,
Donnerstag (Christi Himmelfahrt), den 09. Mai in Moosinning
und am Sonntag, den 12. Mai in Eichenried für die Kinder von Eichenried und Eicherloh!
Der feierliche Gottesdienst beginnt jeweils um 10.30 Uhr.
Ottenhofen - Kirchenfriedhöfe Wir möchten darauf hinweisen, dass die neuen Friedhofs- und Gebührenordnungen der Kirchenfriedhöfe in Ottenhofen zu Ihrer Information ausgehängt sind. Es sind die kirchlichen Friedhöfe in Ottenhofen, Unterschwillach und Siggenhofen.
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Intentionen im GottesdienstIn der Sitzung vom 22. Februar 2022 hat der Pfarrverbandsrat beraten, wie künftig mit den Intentionen im Gottesdienst umgegangen werden soll.Grundsätzlich ist dem Recht genüge getan, wenn die Messstiftung auch Intention genannt im Gottesdienstanzeiger veröffentlicht wird. Denn in der Tat ist die Nennung der Intentionen im Gottesdienst nirgendwo eigens vorgesehen, auch nicht im eucharistischen Hochgebet. Eine Ausnahme stellt das1. Hochgebet dar, wo Lebende und Verstorbene entsprechend der jeweiligen Intention eingefügt werden können. Man müsste dann aber korrekterweise darauf achten, hier wirklich nur denjenigen, für den die Messe gefeiert wird, zu erwähnen. Die weiteren Intentionen, bei uns Gebetsanliegen genannt, würden dann ebenso aus dem Raster fallen, da diese abgegeben werden müssen, um von anderen Priestern meist im Ausland appliziert zu werden.
Sollen alle im Gottesdienstanzeiger aufgeführten Intentionen in der Kirche genannt werden, was dann nur ehrlich wäre, sind auch die Fürbitten nicht der korrekte Ort da, wenn es um Anliegen geht wie: „nach Meinung“ oder „zur Ehre der Gottesmutter“; diese können nicht in den Fürbitten zusammen mit den Verstorbenen genannt werden.Der Pfarrverbandsrat hat daher einstimmig beschlossen, dass alle Intentionen bevor der Gottesdienst durch den ankündigenden Glockenschlag beginnt, durch den Lektor vorgetragen werden. Dazu wird ein begleitender Text in den Sakristeien aufgelegt, der den Lektoren zur Verfügung steht.
Neuching - Kirchenfriedhöfe Wir möchten darauf hinweisen, dass die neuen Friedhofs- und Gebührenordnungen der Kirchenfriedhöfe in Ober- und Niederneuching zu Ihrer Information ausgehängt sind. Ebenso erfolgt derzeit die Zustellung der neuen Gebührenbescheide an die Grabnutzungsberechtigten. Die jährliche Grabgebühr beträgt 45,00 Euro.
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GotteslobNachdem der Gemeindegesang jetzt wieder erlaubt ist, bitten wir Sie, ein „eigenes Gotteslob“ zum Gottesdienst mitzubringen!