Am 18. November 2018 wird die Kirchenverwaltung für die nächsten sechs Jahre gewählt. Wir möchten Sie herzlich einladen, Ihr Wahlrecht zu nutzen.
Wir bitten Sie und laden Sie ein, sich über das Ehrenamt der Kirchenverwaltung Gedanken zu machen und sich zu überlegen, für unsere Kirchengemeinde St. Peter und Paul in diesem Gremium mitzuwirken.
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer der römisch-katholischen Kirche angehört und im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat, kirchensteuer-pflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 8 Abs. 1 GStVS).
Ihr Kandidateninteresse und/oder Ihren Kandidatenvorschlag geben Sie gerne bis 14.10.2018 an den KV-Wahlausschuss.
Oder Sie werfen uns Ihren Vorschlag in das „Kirchenkasterl“ im Kirchen-Vorraum oder geben ihn im Pfarrbüro ab.
Die Kandidatenliste hängt dann ab 20. Oktober 2018 im Vor-raum der Pfarrkirche, in unseren Schaukästen am Pfarrhaus, am Pfarrheim, am Kirchenvorplatz und im Betreuten Wohnen aus.
Briefwahlunterlagen können im Pfarrbüro Aschheim angefordert werden.
Neben ihrem geistlichen Leben, ihren Liturgien und kulturellen Angeboten, hat eine Pfarrei auch viele praktische Angelegenheiten zu verantworten: Das Vermögen der Kirchenstiftung muss verwaltet und sinnvoll eingesetzt werden, z. B. für Personal, Renovierungen oder Anschaffungen. Kirchen und Pfarreigebäude müssen vielen rechtlichen Normen entsprechen, z. B. hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz oder technischer Wartung. Besonders wichtig ist die verantwortliche Personalverwaltung für alle Einrichtungen der Pfarrei, von der Einstellung bis zur Abrechnung. All diese wichtigen und verantwortungsvollen Aufgaben, ohne die das geistliche Leben unserer Pfarrei nicht möglich wäre, werden von der Kirchenverwaltung wahrgenommen. Die Kirchenverwaltung besteht aus einem Gremium ehrenamtlicher Pfarreimitglieder, die sich gemeinsam mit dem Pfarrer (als Kirchenverwaltungsvorstand) um sämtliche verwaltungstechnischen Angelegenheiten der Pfarrei kümmern. Dabei nimmt der Kirchenpfleger bzw. die Kirchenpflegerin eine besondere Rolle ein. Er bzw. sie unterstützt den Pfarrer bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei der Kassen- und Rechnungsführung.
Der Wahlausschuss der KV St. Peter und Paul, Aschheim