Die Abteilung Diakonische Aufgaben ist zuständig für kirchlich soziale Hilfsfonds. Sie ist Anlaufstelle für soziale Hilfsanfragen, Clearingstelle und vergibt konkrete finanzielle Unterstützungen in Notsituationen.
Die Hilfsfonds sind im Einzelnen:
Allgemeiner NotlagenfondsDie einmaligen finanziellen Zuwendungen gehen an bedürftige Menschen, unabhängig von Konfession und Nationalität. Die Vergabe läuft nach fachlicher Prüfung. Antragsberechtigt sind Seelsorgsstellen und (kirchlich) soziale Beratungsstellen.
Bitte nutzen Sie dafür folgende Anträge und beachten Sie die Hinweise:
Erzbischöflicher Fonds für Schwangere und Mütter mit Kindern in NotsituationenDer Hilfsfonds vergibt finanzielle Beihilfen für schwangere Frauen, junge Mütter und Familien in Not. Maßgebend für die Unterstützung ist, dass die Notlage durch die Entscheidung für das Kind verursacht wurde. Die Antragstellung erfolgt durch die Beratungsstellen des Caritasverbandes und des Sozialdienstes Katholischer Frauen.
Erzbischöflicher Fonds für ArbeitsloseDer Fonds vergibt einmalige finanzielle Beihilfen für arbeitslose Menschen in Not und für kirchliche Arbeitsbeschaffungs- oder Beschäftigungsprojekte.
Die Antragstellung erfolgt durch katholisch soziale Beratungsstellen und Beschäftigungsträger.
WohnungsnotfallfondsDer Wohnungsnotfallfonds unterstützt Menschen, die sich in einer akuten Notsituation in ihrem Wohn- bzw. Mietverhältnis befinden und finanzielle Mittel zur Überwindung dieser Situation benötigen. Die Antragsstellung erfolgt über den katholischen Männerfürsorgeverein München e.V. (
https://kmfv.de/was-wir-tun/wohnungsnotfallfonds/)Erzbischöflicher Hospiz- und PalliativfondsDer Erzbischöfliche Hospiz- und Palliativfonds fördert die Implementierung der christlichen Hospiz- und Palliativkultur in Pfarreien und kirchlich sozialen Einrichtungen. Die Antragstellung erfolgt durch kirchliche Stellen (Pfarreien, kategoriale Seelsorgsstellen, Einrichtungen) und katholisch soziale Träger (ambulante und stationäre Einrichtungen und Dienste).