§ 1 Anmeldung
1. Eine Anmeldung für die im Programm aufgeführten Kurse ist nur schriftlich oder in elektronischer Form möglich.
2. Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine verbindliche Teilnahmebestätigung.
3. Sollte ein Kurs zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung schon ausgebucht sein, informieren wir Sie schnellstmöglich. Wenn Sie dies wünschen, können wir Sie in diesem Fall auf einer Warteliste berücksichtigen.
4. Minderjährige können nur in Begleitung oder mit schriftlicher Zustimmung der Personensorgeberechtigten an den Kursen teilnehmen.
§ 2 Preise
1. Die im Programm aufgeführten Preise für Kursgebühren und Pensionsleistungen gelten wie angegeben und werden auch bei Nichtinanspruchnahme einzelner Teile voll berechnet. Eine Zu- bzw. Abwahl einzelner Pensionskomponenten ist von daher nicht möglich, ebenso wenig, einen mehrtägigen Kurs ohne Übernachtung zu buchen.
2. Die Kostenbeiträge verstehen sich als Nettopreise. Sollte künftig der Gesetzgeber die Abgabe einer Umsatzsteuer vorschreiben, wird diese auf die Preise aufgeschlagen.
3. Schüler:innen, Student:innen, Alleinerziehende, Erwerbslose und Personen mit einer Schwerbehinderung ab 50% erhalten gegen Nachweis 10% Ermäßigung. Bitte bei der Anmeldung vermerken.
§ 3 Abrechnung
1. Sie erhalten eine Rechnung über Kursgebühren und Pensionsleistungen, die Sie bitte im Anschluss überweisen
2. Kostenpflichtige Getränke, die Sie vor Ort konsumieren, bitten wir Sie direkt mit dem Haus abzurechnen.
§ 4 Absage durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin
1. Eine Stornierung bedarf der Schriftform (per Post oder digital).
2.1 Absage bei Kursen mit bis zu 2 Übernachtungen: kostenfreie Stornierung bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach werden 50% des Gesamtpreises berechnet.
2.2 Absage bei Kursen mit drei oder mehr Übernachtungen: kostenfreie Stornierung bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach werden 50% des Gesamtpreises berechnet.
3. Bei Absage am Veranstaltungstag bzw. Nicht-Erscheinen werden 90% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
§ 5 Haftung
1. Für Schäden am Haus und an den Anlagen haftet grundsätzlich der Verursacher.
2. Ansprüche der Teilnehmer:innen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Schloss Fürstenried die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schloss Fürstenried beruhen.
3. Für Diebstahl oder Verlust mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände wird nicht gehaftet. Zurückgebliebene Sachen werden auf Anfrage, jedoch auf Kosten und Risiko des Teilnehmenden, nachgesandt. Das Tagungshaus verpflichtet sich, die Sachen sechs Monate aufzubewahren.
§ 6 Sonstiges
1. Regelungen des Tagungshauses zu Sicherheit und Hygiene sind zu befolgen.
2. Das Mitbringen von Tieren ist nicht zugelassen.
3. Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln ist nicht gestattet. Schloss Fürstenried behält sich vor, bei Verstoß eine zusätzliche „Nutzungsgebühr“ zu erheben.
4. Der Bezug und das Räumen der Zimmer erfolgt in Absprache mit der Kursleitung. Die Zimmer stehen in der Regel am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 09:00 Uhr geräumt werden.
5. Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen ist möglich.