Neues Schulpastorallogo 2013

Eingangsbedingungen/Voraussetzungen für schulpastorale Deputatsstunden

a) Sie sollten sich als kirchliche Religionslehrkraft bereits mit einem kleineren Angebot im schulpastoralen Bereich engagiert haben und an der betreffen-den Schule mit mindestens 8 - 10 Wochenstunden RU präsent sein.

b) Ein Antragsschreiben mit
  • kurzer Beschreibung der Schule im Hinblick auf schulpastorale Angebote oder Notwendigkeiten
  • Konzeptskizze für ein angedachtes schulpastorales Angebot
  • Grundsätzliche Befürwortung von Pfarrer und Schulleitung

Der Fachbereich Schulpastoral entscheidet in Abstimmung mit der Abt. 5.2.1 des Ressort Bildung über die Vergabe von Deputatsstunden.

  • Einsteiger/innen erhalten im ersten Jahr ggf. eine Anrechnungsstunde (Zeitmaß: 90 Min. / Woche)
  • Teilnahme am modularisierten Qualifizierungskurs Schulpastoral (Modu-le je nach Vorqualifikation)
  • einer jährlichen Dienstkonferenz (derzeit Tag der Schulpastoral und schulbezogenen Jugendarbeit)
  • Begleitung durch den Fachbereich bzw. die thematische Funktionsstelle des (zugehörigen) Sozialraumes
  • Mitarbeiter:innengespräch ab dem zweiten Jahr
  • Teilnahme an regionalen, sozialräumlichen Arbeitskreisen (3-4 /Jahr)

Ihr Antragsschreiben richten Sie bitte vor Ablauf der Meldefrist (Vorgabe durch 5.2.1.) für Stundenbedarf an:

Erzbischöfliches Ordinariat München
Fachbereich Schulpastoral
Schrammerstr. 3
80333 München

e-mail: Schulpastoral@eomuc.de
Tel.: 089 / 2137-1532 (unsere Mitarbeiter:innen sind aktuell im Homeoffice, so dass diese Nummer zeitweise nicht bedient wird)