Sie wünschen die Taufe? Zuständig ist das Pfarramt der jeweiligen Pfarrei des Wohngebietes.
Sie möchten vor Ort die Taufe anmelden? Vereinbaren Sie telefonisch einen Erstkontakt mit einem/einer hauptamtlichen Seelsorger:in. Im Taufgespräch werden Ihre persönlichen Anliegen, die Inhalte, die Vorbereitung und Formalien besprochen sowie das Taufformular ausgefüllt.
Was sagt das Kirchenrecht? Can. 849 – Taufe ist die Eingangspforte zu den Sakramenten …
Can. 850-860 – Feier der Taufe …
Can. 861-863 – Spender der Taufe
Can. 864-871 – Empfänger der Taufe
Can. 872-874 – Paten
http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm
Eine Tauffeier oder lieber eine Segensfeier? Die Taufe als Sakrament bedeutet, dass Gott jeden Menschen ohne Vorbedingung und unwiderruflich annimmt und bewirkt die Eingliederung in die Gemeinschaft der Kirche mit allen Rechten und Pflichten. Eine Segensfeier kann eine Vorstufe zur Taufe sein. Sie ist ein familiäres Fest, kein Sakrament und gliedert nicht in die Glaubensgemeinschaft ein.
Wer kann Taufpate/Taufpatin sein? Ein Taufpate ist nicht zwingend erforderlich aber doch der Normalfall. Wesentliche Voraussetzungen sind die Zugehörigkeit zur kath. Kirche, die entsprechende Reife des Glaubens und des Lebens, um den Täufling im christlichen Leben zu begleiten, und er/sie muss die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie bereits empfangen haben.
Lässt sich Kirchenaustritt und Tauf-Patenschaft miteinander verbinden? Da das Taufpatenamt mit der Aufgabe betraut ist, religiöses Leben zu vermitteln und den kath. Glauben weiter zu geben, kann der ausgetretene Katholik auf privater familiärer Ebene zum Begleiter ernannt werden. Eine kirchliche Beauftragung als Pate kann nicht erfolgen.
Ein Taufzeuge kann ein Getaufter/eine Getaufte einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft sein. Er/Sie kann zusammen mit einem katholischen Taufpaten/einer katholischen Taufpatin die Aufgabe übernehmen.
Ist ein nachträglicher Wechsel des Taufpaten/der Taufpatin möglich? Das Taufbuch ist eine staatlich anerkannte Urkunde, in der keine Streichungen vorgenommen werden dürfen.
Welcher Taufort kommt in Frage? Im Regelfall wird die Taufe in der Pfarrkirche gespendet. In pastoral begründeten Fällen kann auch in einer Filialkirche, Nebenkirche oder einer öffentlichen Kapelle getauft werden. Im Notfall darf die Taufe auch in Privat- und Krankenhäusern gespendet werden. Taufen in der freien Natur sind nicht vorgesehen.
Wann kann getauft werden? Die Taufe kann an jedem Tag gefeiert werden; vorzugsweise soll sie aber am Sonntag oder nach Möglichkeit während der Osternacht gefeiert werden. Manche Pfarrgemeinden haben auch feste Tauftermine über das Jahr verteilt.