Sonderetat Barrierefrei

In 3 Schritten zur Zuschuss-Auszahlung

Hier finden Sie alle Informationen und Formulare für die Auszahlung des Zuschusses nach Abschluss Ihrer Maßnahme:
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1. Kosten dokumentieren
Scannen Sie alle Rechnungen der Maßnahme und erstellen ein PDF-Dokument daraus.
 
Es werden ausschließlich die direkten Kosten für die Barrierefreiheit bezuschusst. Sollten auf den Rechnungen weitere Baukosten (Bsp. Gartengestaltung, Leitungsverlegung) abgerechnet sein, füllen Sie zusätzlich das Dokument Übersicht zu Kosten der Barrierefreiheit aus. Dort stellen Sie die expliziten Kosten der Barrierefreiheit dar.
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2. Formular Zahlungsanweisung
Füllen Sie das Formular Zahlungsanweisung (vorausgefülltes Muster) mit Ihren Angaben (Antragsnummer, Bankverbindung u.a.) aus und tragen die tatsächliche und nachgewiesene Zuschusshöhe ein. Beachten Sie dabei die entsprechenden diözesanen Regelungen:
 
  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über das offizielle Konto der Kirchenstiftung (LIGA-Bank).
  • Laut diözesaner Zuschussordnung Sonderetat Barrierefrei (4.3) werden Baumaßnahmen mit 50% der Projektkosten (brutto) und maximal 20.000 € gefördert.
  • Bei einer Kostenreduzierung der Maßnahme werden 50% der tatsächlichen Kosten bezuschusst (nur unterhalb der 20.000 € Maximalzuschuss).
  • Bei Überschreitung der bewilligten Kosten ist eine Erhöhung des Zuschusses bis zur Maximalhöhe möglich, wenn noch entsprechende liquide Mittel im Sonderetat vorhanden sind und das Bewilligungsgremium dieser zustimmt (dazu melden Sie sich bitte vorab unter barrierefrei@eomuc.de). 
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3. Einreichung der Unterlagen
Schicken Sie folgende Unterlagen als PDF-Dokumente gesammelt und unter Angabe der Antragsnummer an barrierefrei@eomuc.de
 
  • Bewilligungsbescheid
  • Formular Zahlungsanweisung
  • Rechnungen der Maßnahme
  • ggf. Übersicht zu Kosten der Barrierefreiheit
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Prüfung und Auszahlung
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese. Sollten sich aus Ihren Unterlagen keine Rückfragen ergeben erfolgt die Auszahlung des Zuschusses über die Erzbischöfliche Finanzkammer.

Sollten Sie Fragen haben melden Sie sich gerne unter barrierefrei@eomuc.de