Können wir kirchlich heiraten?

Dies sind Voraussetzungen für eine Trauung in der katholischen Kirche:

  • Mindestens einer der beiden Partner ist Mitglied der katholischen Kirche.

  • Keiner der Partner darf im kirchenrechtlichen Sinn verheiratet sein, d. h. es darf keine frühere kirchenrechtlich gültige Ehe einer Trauung im Wege stehen. Das kann unter Umständen auch eine frühere standesamtliche Trauung eines Partners sein.

  • Die Partner müssen die Grundlagen einer katholischen Ehe bejahen. Dabei sind Konfession, Religion oder "religiöse Ungebundenheit" nicht ausschlaggebend.
Bei offenen Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Müssen die Trauzeugen katholisch sein?

Nein.

Die Trauzeugen bezeugen stellvertretend für die versammelte Hochzeitsgemeinde, dass Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin in der Kirche katholisch geheiratet haben.

Dazu müssen sie nicht katholisch sein, sondern nur das Geschehen am Traualtar (die Trauung) nachvollziehen und bezeugen können.

Die Trauzeugen tun dies, indem sie nach der Trauung auf dem Ehevorbereitungsprotokoll unterschreiben. Es werden zwei Trauzeugen benötigt.