Der Auftrag zur Leitung von Gottesdiensten durch Laien„Die Ermächtigung zur Leitung von Gottesdiensten durch Laien stammt einerseits aus der priesterlichen Würde aller Getauften, die ihnen das Recht gibt, einander Gottes Wort zuzusprechen, voreinander seine Zeugen zu sein und füreinander vor Gott einzutreten. Andererseits bedarf es, wenn es sich um einen Gemeindegottesdienst handelt, einer entsprechenden Beauftragung durch die zuständige kirchliche Autorität. Während die Bischöfe, Priester und Diakone mit der Weihe ein Amt auf Dauer und die entsprechende Vollmacht erhalten, wird den Laien ein zeitlich und örtlich umschriebener Auftrag gemäß den diözesanen Richtlinien erteilt.“8
Voraussetzungen für den Dienst der GottesdienstbeauftragtenWer mit der Leitung von gottesdienstlichen Feiern beauftragt werden soll, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Persönliche Voraussetzungen:- Bindung an die Pfarrgemeinde, in der der/die Gottesdienstbeauftragte Dienst tut
- Persönliches Glaubensleben und gottesdienstliche Praxis
- Vertrautheit mit dem kirchlichen Leben
- Sprachliche Ausdrucksfähigkeit und Stimme, die eine wirksame Verkündigung des Wortes Gottes erwarten lassen
- Kenntnis der örtlichen pastoralen Gegebenheiten
- Eine Lebensführung, die mit dem Evangelium übereinstimmt, und die durch die Gläubigen der Pfarrgemeinde, in der die/der Gottesdienstbeauftragte Dienst tut, angenommen werden kann (vgl. Kongregation für den Gottesdienst, Direktorium „Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester“, VAS 94, Bonn 1988, Nr. 30)
- Mindestalter in der Regel 21 Jahre
Weitere Voraussetzungen:Die Ausbildung zum Lektoren- und Kommunionhelferdienst ist
Voraussetzung für den Dienst des/der Gottesdienstbeauftragten,
ebenso Kenntnisse der Heiligen Schrift, insbesondere in
ihrer Bedeutung für die Verkündigung in der Liturgie, die an
einem Bibeltag vermittelt werden sollen.
AusbildungDie Ausbildung für diesen Dienst erfolgt durch Kurse, die von der Abteilung Liturgie im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen Ordinariat München angeboten werden. Alle Männer und Frauen, die mit der Leitung von Gottesdiensten beauftragt werden sollen, sind zur Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung verpflichtet:
Die Ausbildung umfasst die Teilnahme am zweitägigen Grundkurs Liturgie, einem Praxistag zum Einüben und Erlernen der Leitung eines Gottesdienstes, sowie eine liturgische Einführung und Begleitung der auszubildenden Gottesdienstbeauftragten durch den Pfarrer oder eine von ihm für diese Aufgabe benannte Person.
Die Teilnahme am Grundkurs Liturgie und am Praxistag beinhaltet nicht automatisch den Anspruch auf die bischöfliche Beauftragung.
Weiterbildung und BegleitungDie kontinuierliche spirituelle und liturgische Vertiefung ist dringend zu empfehlen. Dazu werden von der Abteilung Liturgie ebenfalls regelmäßig Fortbildungstage angeboten.
Die Sorge um die weitere Begleitung der Gottesdienstbeauftragten ist Aufgabe des Pfarrers oder einer von ihm benannten Person.
Das BeauftragungsverfahrenDen Antrag für eine bischöfliche Beauftragung stellt der Pfarrer nach Beratung und Zustimmung des Pfarrgemeinderats an die Abteilung Liturgie im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen Ordinariat.
Das Formular kann bei der Abteilung Liturgie angefordert werden.
In der Regel gilt die bischöfliche Beauftragung für den Bereich der Pfarrei, die in der Beauftragungsurkunde genannt ist.
Mit Zustimmung des Pfarrers und des Pfarrverbandsrates kann der/die Gottesdienstbeauftragte in begründeten pastoralen Ausnahmefällen für den Bereich des Pfarrverbands beauftragt werden, sofern es den Kräften und Möglichkeiten des/der Gottesdienstbeauftragten zuträglich ist und sein/ihr Dienst in einem ehrenamtlichen Rahmen ausgeübt werden kann.
Die Beauftragung erfolgt durch den Erzbischof oder seinen Vertreter.
Die Überreichung der Beauftragungsurkunde geschieht in der Regel im Rahmen einer Beauftragungsfeier durch den Erzbischof oder einen seiner Bischofsvikare.
Die Beauftragung gilt für fünf Jahre und kann verlängert werden.
8 Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für Sonn- und Feiertage, Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutsch-lands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz und des Erzbischof von Luxemburg, Trier 2004, S. 11; vgl. „Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottes-dienstlicher Feiern – Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie“, Die deutschen Bischöfe 62, Bonn 1999