Rahmenordnung für die Ausbildung Liturgischer Dienste in der Erzdiözese München und Freising

Die liturgischen Dienste "sorgfältig in den Geist der Liturgie einführen und unterweisen" (SC 29), machen die Väter des II. Vatikanischen Konzils der Kirche und ihren Seelsorgern zur Aufgabe. Die liturgische Bildung und die Bemühung um die tätige Teilnahme gehört für die pastoralen Mitarbeiter zu den vornehmsten Aufgaben (vgl. SC 19).
Deshalb hat die Diözesankommission für Liturgie und Kirchenmusik die Rahmenordnung für die Ausbildung der Liturgischen Dienste in der Erzdiözese erarbeitet:
 

Vorwort

Ein Blick in unsere Pfarrgemeinden zeigt, dass ein sehr großer Teil der  Ehrenamtlichen im Bereich der Liturgie ihren Dienst tut. Es gibt hier  vielfältige Dienste wie Lektoren und Lektorinnen, Kommunionhelfer und  –helferinnen, Kantorendienste und als Gottesdienstbeauftragte  (Wortgottesdienstleiterinnen und Wortgottesdienstleiter).
Schon bisher sind  dafür Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen. Mit dieser  Rahmenordnung werden nun all diese Aus- und Fortbildungsformate in eine einheitliche Form gebracht. Die Aus- und Fortbildung wird einheitlich  geregelt und dann auch von der Abteilung Liturgie verantwortet und  angeboten.
Seit kurzer Zeit gibt es einen Grundkurs Liturgie. Diesen Kurs kann jede und  jeder Interessierte am liturgischen Geschehen auch in Anspruch  nehmen. Für die zukünftigen Gottesdienstbeauftragten (Wortgottesdienstleiterinnen und Wortgottesdienstleiter) ist er sozusagen  der Basiskurs, woran sich dann die besondere Ausbildung für diesen Dienst  anschließt. Für die anderen Dienste ist es möglich, diesen Grundkurs als Basis zu besuchen, aber nicht verpflichtend.
Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle denen danken, die diese Aus-  und Fortbildung verantworten und auch anbieten. Mein Dank gilt aber in  besonderer Weise all denen, die diese Dienste schon tun bzw. an diesen  Ausbildungen in der Zukunft teilnehmen, um liturgische Dienste ausüben zu  können. Von unseren Gottesdiensten baut sich jede Gemeinde auf. Diese Feiern sind Zentren unseres Glaubens und des Lebens der Gemeinden.  Von daher ist der Dienst bei diesen Feiern grundlegend.
Ich hoffe, dass diese Rahmenordnung dazu hilft, die Aus- und Fortbildung  der ehrenamtlichen Dienste in der Liturgie so zu gestalten und zu regeln,  dass die Frauen und Männer in unseren Gemeinden im liturgischen  Geschehen ihren Dienst gut, würdig und mit Freude vollziehen können. So  kann kirchliches Leben vor Ort lebendig bleiben.

München, im Juli 2021


Weihbischof Dr. Bernhard Haßlberger
Vorsitzender der Diözesankommission für Liturgie
und Kirchenmusik

Einleitung

„Kirchliches Leben muss vor Ort lebendig bleiben“1

„Seit der Auferstehung Jesu Christi versammeln sich Menschen im Namen  Jesu, des Herrn, um Gott zu danken und seiner großen Taten für das Heil  der Menschen zu gedenken, um sich zu stärken im Bekenntnis des  gemeinsamen Glaubens und um ihr Leben auf das verheißene Reich Gottes auszurichten“2.
In vielfältigen liturgischen Formen feiert die Kirche das eine Pascha- Mysterium Jesu Christi, in dem Gott unverbrüchlich den Menschen sein Heil zugesagt hat. Am dichtesten geschieht dies in der Feier der Eucharistie. „Die Eucharistie bleibt Zentrum, Höhepunkt und Quelle des kirchlichen Lebens  und Handelns. In ihr sollte alles Wirken und Zeugnis geben je neu gestärkt  und ausgerichtet werden“3. Aber auch die anderen liturgischen Feierformen, die Tagzeitenliturgie, die Wort-Gottes-Feiern und die Andachten der  Volksfrömmigkeit, nehmen Teil an der Feier von Leiden, Tod und  Auferstehung Jesu Christi. An allen diesen Gottesdiensten sollen die  Gläubigen bewusst, tätig und mit geistlichem Gewinn teilnehmen können4  und so ihr Leben durch das Pascha-Mysterium prägen.5
Trägerin des Gottesdienstes ist die ganze feiernde Gemeinde, der mystische Leib Jesu Christi6. Für die Lebendigkeit dieser Vielfalt aber ist es notwendig, dass pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Ehrenamtliche  aufgrund von Taufe und Firmung ihre Verantwortung für die Feier der unterschiedlichen Gottesdienste wahrnehmen. „Alle sind mit ihren jeweiligen
Charismen gerufen, das Evangelium sichtbar zu machen. Deswegen geht es um eine Weiterentwicklung einer ‚ressourcen- und charismenorientierten  Pastoral‘. Es gibt einen großen Reichtum an Gaben und Begabungen!“7

Um diesen Reichtum zu pflegen und zu erhalten, bietet das Erzbischöfliche Ordinariat im Bereich der liturgischen Bildung vielfältige Angebote an. Die liturgischen Dienste, ihre Voraussetzungen und die dazugehörige Aus- und Fortbildung für Ehrenamtliche werden im Folgenden dargestellt.

1 Leitlinien für das pastorale Handeln in der Erzdiözese München und  Freising, 3a, München, 03.02.2016
2 Würzburger Synode Beschluss Gottesdienst OG I, S. 197
3 Leitlinien für das pastorale Handeln in der Erzdiözese München und  Freising, 3c, München, 03.02.2016; vgl. LG 11
4 vgl. SC 11
5 Vgl. Inter oecumenici, Nr. 6
6 vgl. KKK 1140 ff
7 Brief des Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erzdiözese München und Freising, Pfingsten 2016, E, S. 3

Liturgische Bildung ehrenamtlicher Laiendienste

Dienste in der Liturgie aufgrund von Taufe und Firmung

Aufgrund des in Taufe und Firmung begründeten gemeinsamen Priestertums üben einzelne Mitglieder der zum Gottesdienst versammelten Gemeinde besondere Dienste und Aufgaben aus:
  • als Lektor/-in,
  • als Kantor/-in
  • als Kommunionhelfer/-in, falls die Kommunionausteilung nicht durch  anwesende Priester, Diakone oder beauftragte Akolythen übernommen  werden kann
  • als Gottesdienstbeauftragte/r
Die liturgischen Dienste „sorgfältig in den Geist der Liturgie einführen und unterweisen“ (SC 29), machen die Konzilsväter der Kirche zur Aufgabe. Damit alle ihre liturgischen Dienste würdig, bewusst und für die anderen  Gläubigen mit geistlichem Gewinn ausführen können, ist es notwendig, dass jene, die besondere Dienste übernehmen, den inneren Sinn und die Bedeutung ihrer Aufgabe und der ganzen Liturgie kennen und entsprechend geschult sind.
Hier gilt für alle liturgischen Dienste, was die Pastorale Einführung in das  Messlektionar für den Lektor und den Kantor vorsieht (vgl. PEML 55). Die  liturgische Bildung gliedert sich demnach in eine geistliche Vorbereitung und  in eine technische Schulung. Die geistliche Vorbereitung beinhaltet sowohl eine biblische, wie auch eine liturgische Vorbereitung (vgl. PEML 55). Die  technische Schulung umfasst die für den Dienst notwendigen persönlichen  Fertigkeiten, wie auch den richtigen Umgang mit den entsprechenden  technischen Geräten.

Die liturgische Bildung, sowohl die eigene wie auch die der anvertrauten  läubigen, gehört für die pastoralen Mitarbeiter zu den „vornehmsten  Aufgaben“ ihrer Tätigkeit (vgl. SC 19).

Ziele der liturgischen Bildung:
  • Vermittlung eines vertieften Verständnisses der Liturgie (theologische  Sachkompetenz)
  • Vertiefung der persönlichen Feierkompetenz (Personal-/Sozialkompetenz)
  • Ausbildung der je spezifischen liturgischen Handlungskompetenz
  • Korrelation von Liturgie und Leben; Befähigung zum Glaubensvollzug (spirituelle Kompetenz)

Der Dienst des Lektors / der Lektorin

Es ist Aufgabe des Lektors/der Lektorin, im Gottesdienst das Wort Gottes  aus der Heiligen Schrift (bzw. dem Lektionar) vorzutragen.

Ausbildung
Die Ausbildung für diesen Dienst erfolgt durch Kurse, die von der Abteilung  Liturgie im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen  Ordinariat München angeboten werden. Alle Männer und Frauen, die mit  dem Dienst des Lektors bzw. der Lektorin beauftragt werden sollen, wird die Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung empfohlen:
Die Ausbildung umfasst die Teilnahme an einem eintägigen
Lektoren-Grundkurs mit den Inhalten
  • Liturgische Einführung in den Dienst der Lektorin bzw. des Lektors
  • Feier des Wortes Gottes
  • Sinn und Aufbau des Wortgottesdienstes
  • Anleitung zum verständlichen und sinngerechten Vortrag einer Lesung,
sowie eine Einführung und Begleitung der auszubildenden Lektoren bzw.  Lektorinnen durch den Pfarrer oder eine von ihm für diese Aufgabe  benannte Person.

Weiterbildung und Begleitung
Die kontinuierliche spirituelle und liturgische Vertiefung ist dringend zu  empfehlen.
Dazu werden von der Abteilung Liturgie ebenfalls regelmäßig
Kurse angeboten:

  • Lektoren-Aufbaukurs I:
Grundregeln sinngerechten Vortragens werden vertieft und an Lesungstexten geübt. Bisherige praktische Erfahrungen im Lektorendienst werden reflektiert.

  • Lektoren-Aufbaukurs II:
Über verständliches und sinngerechtes Lesen hinaus wird eine sprecherische Gestaltung unterschiedlicher Texttypen erarbeitet, die sowohl  den liturgischen Zusammenhang im Gottesdienst als auch die besondere Rolle des Lektors bzw. der Lektorin berücksichtigen. Fragen aus der Praxis werden eingebunden. Ein Exkurs widmet sich dem Vortrag von Fürbitten.

  • Grundkurs Liturgie:
Für eine weitere inhaltliche, theologische und spirituelle Vertiefung des Lektorendienstes wird die Teilnahme am zweitägigen Grundkurs Liturgie sehr empfohlen.

Die Sorge um die weitere Begleitung der Lektoren und Lektorinnen ist Aufgabe des Pfarrers oder einer von ihm für diese Aufgabe benannten  Person.

Die Beauftragung von Lektoren und Lektorinnen in der Gemeinde
In der Regel gilt die Beauftragung für den Bereich der Ortspfarrei, in der der Lektor bzw. die Lektorin am gottesdienstlichen und kirchlichen Leben  teilnimmt.
Die Beauftragung erfolgt durch den Pfarrer oder einen Vertreter.
Die Vorstellung geschieht in der Regel im Rahmen einer Messfeier durch den Pfarrer oder seinen Vertreter.
Die Vorlage für die Vorstellung und Beauftragung eines neuen Lektor bzw. einer neuen Lektorin im Gottesdienst der Pfarrgemeinde kann von der Abteilung Liturgie im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen Ordinariat bezogen werden.

Der Dienst des Kantors / der Kantorin

Kantoren sind bei der musikalischen Gestaltung der Liturgie nach heutigem Maßstab nicht mehr wegzudenken. Sie erfüllen in der Tagzeitenliturgie, der Wort-Gottes-Feier, der Messfeier und anderen gottesdienstlichen Feiern verschiedene wichtige Aufgaben:
1. SINGEN ZUSAMMEN MIT DER GEMEINDE
d.h. Anstimmen von Liedern und anderen Gesängen, wenn z.B. die Orgel nicht spielen kann oder soll, oder auch als motivierende Unterstützung des Gemeindegesangs zusätzlich zur Orgelbegleitung;
2. SINGEN IM DIALOG MIT DER GEMEINDE
d.h. Ausführung von Wechselgesängen mit Vorsängerteilen, wie sie das  neue Gotteslob in noch größerer Zahl als bisher bereitstellt, z.B. Kyrie,  Halleluja, Agnus Dei, jetzt auch verstärkt Gloria- und Credo-Vertonungen, in  der Tagzeitenliturgie insbesondere das wechselweise Singen der Psalmen,  Anstimmen der Antiphonen/Kehrverse und die Ausführung von Cantica und  Responsorien;
3. SINGEN VOR DER GEMEINDE
d.h. Solo-Vortrag des Antwortpsalms in der Eucharistiefeier oder des  Invitatoriumspsalms in der Tagzeitenliturgie bzw. anderer größerer liturgischer Rezitative wie z.B. des Exsultet in der Osternacht oder der Festankündigung am Hochfest der Erscheinung des Herrn.
Erfahrene Kantorinnen und Kantoren können darüber hinaus auch befähigt sein, ein Kantorenensemble zu organisieren und anzuleiten.
Die Heranbildung von Kantorinnen und Kantoren ist zu allererst eine der  wichtigsten Aufgaben der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in den Pfarrgemeinden und Pfarrverbänden.
Der ehrenamtliche Dienst des Kantors ist im Messbuch seit dem II.  Vatikanischen Konzil als eigener liturgischer Laiendienst festgeschrieben. Für seine kompetente Ausführung ist eine solide Vorbereitung notwendig. Derzeit entstehen vor diesem Hintergrund vermehrt Kantorenensembles in den Pfarreien unter Leitung des Kirchenmusikers/der Kirchenmusikerin vor Ort. Die Abteilung Kirchenmusik im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen Ordinariat München bietet darüber hinaus Kurse  an, die diese Tendenz fördern sollen und das Ausbildungsangebot  ergänzen.

Voraussetzungen für den Kantorendienst
Wesentliche Voraussetzungen sind eine bildungsfähige Sprech- und Singstimme, ein natürliches Gespür für die sprecherische Darbietung von Texten sowie musikalische Grundkenntnisse (Noten, Intervalle, Tonarten). Daneben ist der persönliche Bezug zur Liturgie unverzichtbar.
Zur besseren Einschätzung der eigenen stimmlichen Qualifikation wird die  Teilnahme an einem der im Rahmen der „Münchener Kantorenschule“  angebotenen Stimmbildungsseminare empfohlen. Diese stehen – sofern  nicht anders angegeben – allen Interessenten ohne Einschränkung offen.  Das jeweils aktuelle Angebot ist unter http://www.kantorenschule.de im
Internet abrufbar.

„Münchener Kantorenschule“:
Fortbildung zum Kantor / zur Kantorin

Die Abteilung Kirchenmusik im Erzbischöflichen Ordinariat München bietet  interessierten und geeigneten Personen eine weitergehende  Qualifizierungsmöglichkeit an. Das zugehörige Aus- und  Fortbildungsangebot ist unter dem Begriff „Münchener Kantorenschule“  zusammengefasst.
Kantorinnen und Kantoren mit entsprechenden (überdurchschnittlichen) Voraussetzungen können nach bestandener Eignungsprüfung die  Ausbildung in der „Münchener Kantorenschule“ durchlaufen und ein  Zertifikat erwerben. Ziel ist dabei die Befähigung, den Kantorendienst in der  Liturgie musikalisch-stilistisch vorbildlich ausführen und die im einzelnen dafür jeweils notwendige Vorbereitung selbständig absolvieren zu können.
Unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme ist die stimmlich-musikalische Eignung. Die Fortbildung zum Kantor / zur Kantorin erfolgt zwar schwerpunktmäßig in Form von Einzelunterricht – besteht jedoch im  Gegensatz zur klassischen Gesangsausbildung nicht primär aus Stimmbildung. Im Gegenteil: Eine gebildete Stimme bzw. eine natürliche,  gesunde „unverbildete“ Stimme ist Voraussetzung für den Eintritt in die Kantorenschule, damit sich der Unterricht hier auf die stilistischen Merkmale des Kantorengesangs fokussieren kann. Bereits vor Eintritt ist darum der Nachweis unerlässlich, sich den Notentext  eines unbekannten Stückes selbst aneignen zu können!
Die Ausbildung in der „Münchener Kantorenschule“ umfasst nach  bestandener Eignungsprüfung neben dem vierzehntägigen Einzelunterricht die Teilnahme am zweitägigen Grundkurs Liturgie und dem Kantoren-Studientag. Spätestens in der zweiten Hälfte der Ausbildung wird  regelmäßiger Einsatz im Gottesdienst erwartet. In dieser Zeit findet auch ein  Zwischenbesuch eines Mitarbeiters der Abteilung Kirchenmusik mit anschließender Besprechung (Feedback) statt. Darüber hinaus können  fakultativ je nach Interessenlage und Bedarf weitere gesangspraktische  Schulungen absolviert werden. Eine Übersicht der aktuell angebotenen  Kurse findet sich auf der Homepage unter http://www.kantorenschule.de.

Zertifikat
Die Fortbildung zum Kantor / zur Kantorin in der Münchener Kantorenschule  endet mit Übergabe einer Bestätigung, die den Umfang der Ausbildung und  die erworbenen Kompetenzen beschreibt.

Der Dienst des Kommunionhelfers / der Kommunionhelferin

Zur Unterstützung der Priester bei der Kommunionausteilung in der  Messfeier und bei der häufigeren Krankenkommunion kann der Erzbischof  Kommunionhelfer/ Kommunionhelferinnen beauftragen.

Ausbildung
Die Ausbildung für diesen Dienst erfolgt durch Kurse, die von der Abteilung  Liturgie im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen  Ordinariat München angeboten werden. Alle Männer und Frauen, die mit  dem Dienst des Kommunionhelfers bzw. der Kommunionhelferin beauftragt werden sollen, sind zur Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung  verpflichtet.
Das Mindestalter für Kommunionhelfer bzw. Kommunionhelferinnen beträgt  18 Jahre. Die Ausbildung umfasst die Teilnahme an einem ganztägigen Kurs  zur Ausbildung zum Kommunionhelfer bzw. zur Kommunionhelferin mit den   Inhalten:
  • Historische Entwicklung der Liturgie: Vom Abendmahl Jesu zur Messfeier
  • Erörterung praktischer Fragen des Kommunionhelferdienstes
  • Praktisches Einüben des Kommunionhelferdienstes,
sowie eine liturgische Einführung und Begleitung der auszubildenden  Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen durch den Pfarrer oder eine  von ihm für diese Aufgabe benannte Person.

Weiterbildung und Begleitung
Die kontinuierliche spirituelle und liturgische Vertiefung ist dringend zu  empfehlen.
Dazu werden von der Abteilung Liturgie ebenfalls regelmäßig Kurse  angeboten:
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Grundkurs Liturgie:
Für eine weitere inhaltliche, theologische und spirituelle Vertiefung des  Kommunionhelferdienstes wird die Teilnahme am zweitägigen Grundkurs  Liturgie sehr empfohlen.

Die Sorge um die weitere Begleitung der Lektoren und Lektorinnen ist  Aufgabe des Pfarrers oder einer von ihm für diese Aufgabe benannten  Person.

Das Beauftragungsverfahren von Kommunionhelfern und  Kommunionhelferinnen
Der Antrag für die dauernde Beauftragung geschieht durch den zuständigen Pfarrer. Informationen hierzu sind in der der Abteilung Liturgie im Ressort 4  (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen Ordinariat erhältlich.  Die bischöfliche Beauftragung wird nach dem Kurstag zum Kommunionhelfer- bzw. Kommunionhelferinnendienst durch den  Generalvikar mit Urkunde erteilt. Die Vorstellung in der Pfarrgemeinde erfolgt  durch den zuständigen Pfarrer oder seinen Stellvertreter mit  Übergabe der Urkunden im Rahmen einer Eucharistiefeier.
Ein Modell für die Vorstellung kann bei der Abteilung Liturgie angefordert werden.

Der Dienst des / der Gottesdienstbeauftragten

Der Auftrag zur Leitung von Gottesdiensten durch Laien
„Die Ermächtigung zur Leitung von Gottesdiensten durch Laien stammt  einerseits aus der priesterlichen Würde aller Getauften, die ihnen das Recht  gibt, einander Gottes Wort zuzusprechen, voreinander seine Zeugen zu sein und füreinander vor Gott einzutreten. Andererseits bedarf es, wenn  es sich um einen Gemeindegottesdienst handelt, einer entsprechenden Beauftragung durch die zuständige kirchliche Autorität. Während die  Bischöfe, Priester und Diakone mit der Weihe ein Amt auf Dauer und die  entsprechende Vollmacht erhalten, wird den Laien ein zeitlich und örtlich  umschriebener Auftrag gemäß den diözesanen Richtlinien erteilt.“8

Voraussetzungen für den Dienst der Gottesdienstbeauftragten
Wer mit der Leitung von gottesdienstlichen Feiern beauftragt werden soll,  muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Persönliche Voraussetzungen:
  • Bindung an die Pfarrgemeinde, in der der/die Gottesdienstbeauftragte Dienst tut
  • Persönliches Glaubensleben und gottesdienstliche Praxis
  • Vertrautheit mit dem kirchlichen Leben
  • Sprachliche Ausdrucksfähigkeit und Stimme, die eine wirksame Verkündigung des Wortes Gottes erwarten lassen
  • Kenntnis der örtlichen pastoralen Gegebenheiten
  • Eine Lebensführung, die mit dem Evangelium übereinstimmt, und die durch die Gläubigen der Pfarrgemeinde, in der die/der Gottesdienstbeauftragte  Dienst tut, angenommen werden kann (vgl. Kongregation für den  Gottesdienst, Direktorium „Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne  Priester“, VAS 94, Bonn 1988, Nr. 30)
  • Mindestalter in der Regel 21 Jahre

Weitere Voraussetzungen:
Die Ausbildung zum Lektoren- und Kommunionhelferdienst ist
Voraussetzung für den Dienst des/der Gottesdienstbeauftragten,
ebenso Kenntnisse der Heiligen Schrift, insbesondere in
ihrer Bedeutung für die Verkündigung in der Liturgie, die an
einem Bibeltag vermittelt werden sollen.

Ausbildung
Die Ausbildung für diesen Dienst erfolgt durch Kurse, die von der Abteilung  Liturgie im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen  Ordinariat München angeboten werden. Alle Männer und Frauen, die mit der  Leitung von Gottesdiensten beauftragt werden sollen, sind zur  Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung verpflichtet:
Die Ausbildung umfasst die Teilnahme am zweitägigen Grundkurs Liturgie,  einem Praxistag zum Einüben und Erlernen der Leitung eines  Gottesdienstes, sowie eine liturgische Einführung und Begleitung der  auszubildenden Gottesdienstbeauftragten durch den Pfarrer oder eine von  ihm für diese Aufgabe benannte Person.
Die Teilnahme am Grundkurs Liturgie und am Praxistag beinhaltet nicht  automatisch den Anspruch auf die bischöfliche Beauftragung.

Weiterbildung und Begleitung
Die kontinuierliche spirituelle und liturgische Vertiefung ist dringend zu  empfehlen. Dazu werden von der Abteilung Liturgie ebenfalls regelmäßig  Fortbildungstage angeboten.

Die Sorge um die weitere Begleitung der Gottesdienstbeauftragten ist  Aufgabe des Pfarrers oder einer von ihm benannten Person.

Das Beauftragungsverfahren
Den Antrag für eine bischöfliche Beauftragung stellt der Pfarrer nach  Beratung und Zustimmung des Pfarrgemeinderats an die Abteilung Liturgie  im Ressort 4 (Seelsorge und kirchliches Leben) im Erzbischöflichen  Ordinariat.
Das Formular kann bei der Abteilung Liturgie angefordert werden.
In der Regel gilt die bischöfliche Beauftragung für den Bereich der Pfarrei,  die in der Beauftragungsurkunde genannt ist.
Mit Zustimmung des Pfarrers und des Pfarrverbandsrates kann der/die  Gottesdienstbeauftragte in begründeten pastoralen Ausnahmefällen für den  Bereich des Pfarrverbands beauftragt werden, sofern es den Kräften und  Möglichkeiten des/der Gottesdienstbeauftragten zuträglich ist und sein/ihr  Dienst in einem ehrenamtlichen Rahmen ausgeübt werden kann.
Die Beauftragung erfolgt durch den Erzbischof oder seinen Vertreter.
Die Überreichung der Beauftragungsurkunde geschieht in der Regel im  Rahmen einer Beauftragungsfeier durch den Erzbischof oder einen seiner Bischofsvikare.
Die Beauftragung gilt für fünf Jahre und kann verlängert werden.




8 Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für Sonn- und Feiertage, Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutsch-lands und Österreichs im Auftrag  der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz  und des Erzbischof von Luxemburg, Trier 2004, S. 11; vgl. „Zum  gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottes-dienstlicher Feiern –  Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien  im Bereich der Liturgie“, Die deutschen Bischöfe 62, Bonn 1999