Mitte und Höhepunkt des kirchlichen Lebens ist die Feier der Eucharistie am Sonntag. Wenn das allerdings in der Pfarrgemeinde nicht möglich ist, versammelt sich in diesem Fall die Pfarrgemeinde zur Wort-Gottes-Feier. Diese Feiern werden in der Regel von ehrenamtlichen Gottesdienstbeauftragten geleitet. Die Gottesdienstbeauftragten handeln einerseits aufgrund des gemeinsamen Priestertums, das ihnen als Getaufte und Gefirmte zukommt und ihnen das Recht und die Pflicht gibt, einander Gottes Wort zuzusprechen und voreinander als seine Zeugen zu wirken, und andererseits aufgrund der bischöflichen Beauftragung, die für die Ausübung des Dienstes notwendig ist.
Für diesen Dienst sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind der "
Rahmenordnung für die Ausbildung liturgischer Dienste in der Erzdiözese München und Freising" zu entnehmen.
Die Ausbildung erfolgt durch den zweitägigen "Grundkurs Liturgie" und den "Aufbaukurs Liturgie" (Praxistag). Nach Inkrafttretung der neuen "Rahmenordnung für die Ausbildung liturgischer Dienste" im Laufe des Jahres 2020 werden sowohl der "Grundkurs Lektoren" als auch der "Kurs für Kommunionhelfer/innen" als weitere Voraussetzungen dazu kommen. Die Ausbildung verantwortet die Abteilung Liturgie im Ressort 4 "Seelsorge und kirchliches Leben" im Erzbischöflichen Ordinariat München.
Die entsprechenden Informationen entnehmen sie den Seiten "
Ausbildungsinformationen" und "
Termine".
Das Mindestalter für diesen Dienst ist 21 Jahre.
Die Beauftragung zur Gottesdienstleitung ist auf fünf Jahre befristet. Eine Verlängerung ist im gegenseitigen Einverständnis jedoch jederzeit möglich. Den notwendigen Personalbogen und den Antrag auf Verlängerung finden sie unter
"Formulare".