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Erzbistum München und Freising

 

Nutzung GEMA-pflichtiger Musikwerke

Innerhalb von Gottesdiensten sind nur größere Werke der Kirchenmusik meldepflichtig (E1-Formular).
GEMA
zur Nutzung von Musikwerken bei kirchlichen Feiern
GEMA
für Aufführung von Werken mit längerer Spieldauer im Gottesdienst
GEMA
für Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden u. Ä. - VDD

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KIRCHENMUSIK