Innerkatholische Strukturen der Ökumene

Die Struktur der Ökumene ist nicht nur auf die Erzdiözese begrenzt. Es gibt viel mehr weite Verzweigungen, die bis zur Ebene der deutschen Bischofskonferenz reichen.
 
Frauenkirche München
Im Folgenden stellen wir die einzelnen Kommissionen, Räte und Konferenzen vor.
 

Die diözesane Kommission für Ökumene

Die Diözesankommission für Ökumene berät den Erzbischof in ökumenischen Fragestellungen, setzt dessen Beschlüsse in die Praxis um und fördert das Anliegen der Ökumene. Der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen sieht in seinen Normen zur Verankerung des Ökumenismus auf der Ebene der Diözesen eine solche Beratungsstruktur fest vor (siehe Direktorium Ökumenismus | Verlautbarungen | Deutsche Bischofskonferenz (dbk-shop.de))

Seit September 2022 ist die von Kardinal Reinhard Marx berufene XIII. Diözesankommission für Ökumene des Erzbistums München und Freising im Einsatz. Die Mitglieder der Kommission werden jeweils für vier Jahre berufen.
Die 13. Diözesankommission für Ökumene hat am Mittwoch, 14. September 2022, im Erzbischöflichen Palais in Anwesenheit von Kardinal Reinhard Marx offiziell ihre Arbeit aufgenommen.

Die Diözesankommission, der 16 römisch-katholische Mitglieder sowie eine Beobachterin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern und ein Beobachter der multilateralen Ökumene angehören, ist für die Dauer von vier Jahren ernannt. Marx übergab den Berufenen ihre Ernennungsurkunden und ermutigte sie zum Einsatz für gemeinsame ökumenische Handlungsfelder: „Ohne ein intensives ökumenisches Miteinander sind alle Kirchen in unserem Land weniger glaubwürdig. Es geht darum, gemeinsam Zeugnis zu geben für das Evangelium“, betonte der Erzbischof von München und Freising. Zugleich wies er darauf hin, dass Ökumene nicht nur eine Aufgabe der beiden großen christlichen Kirchen sei, sondern dass es um die multilaterale Ökumene unter Einbeziehung der ganzen Bandbreite christlicher Konfessionen gehe.
 
XIII. Diözesankommission für Ökumene, Foto Vorsitz u. Mitglieder
Mitglieder der 13. Diözesankommission für Ökumene
In Zukunft: Klicken Sie auf die Fotos der Mitglieder der Diözesankommission und erfahren Sie mehr über ihren Auftrag, ihre Motivation und ihre Idee für eine lebendige Ökumene im Erzbistum München und Freising.

Der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen

Die Anfänge des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen sind eng mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil verbunden. Es war der Wunsch von Papst Johannes XXIII., die Beteiligung der katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung zu einem Hauptanliegen des Konzils zu machen. Daher schuf er am 5. Juni 1960 ein "Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen" als eine der vorbereitenden Konzilskommissionen und ernannte Kardinal Augustin Bea zu dessen Präsidenten. Dies war das erste Mal, dass der Heilige Stuhl ein Amt errichtete, das ausschließlich ökumenische Fragen behandeln sollte.

Zunächst war es die Hauptaufgabe des Einheitssekretariates, auf die anderen Kirchen und Christlichen Weltgemeinschaften zuzugehen, Beobachter zum Zweiten Vatikanischen Konzil zu entsenden. Aber bereits vor Beginn der ersten Sitzungsperiode des Konzils (1962) entschied Papst Johannes XXIII., dass das Einheitssekretariat denselben Rang wie die Konzilskommissionen haben sollte. So hatte dieses die Federführung bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der Konzilsdokumente über den Ökumenismus (Unitatis Redintegratio), über das Verhältnis zu den nicht-christlichen Religionen (Nostra Aetate) und über die Religionsfreiheit (Dignitatis Humanae). Und gemeinsam mit der Glaubenskommission arbeitete es bei der dogmatischen Konstitution über die Göttliche Offenbarung (Dei Verbum) mit.

1963 bestimmte der Papst, dass das Einheitssekretariat aus zwei Sektionen bestehen sollte, von denen die eine die Kontakte mit den Orthodoxen Kirchen sowie den Orientalisch Orthodoxen Kirchen, die andere die Kontakte mit den Konfessionen des Westens pflegen sollten.

1966 bestätigte Papst Paul Vl. nach dem Ende des Konzils das Einheitssekretariat als permanente Einrichtung des Heiligen Stuhles. Kardinal Bea blieb dessen Präsident bis zum seinem Tod im Jahre 1968. Im Jahr darauf folgte ihm Kardinal Johannes Willebrands im Amt des Präsidenten, der zwanzig Jahre später mit seiner Emeritierung zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde. 1990 wurde Kardinal Edward Idris Cassidy Präsident des Einheitsrates.

Mit der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" vom 28. Juni 1988 wandelte Papst Johannes Paul II. den Namen des Einheitssekretariates in Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen (Einheitsrat) um. Diese Änderung trat mit Wirkung vom 1. März 1989 in Kraft.
(siehe: Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen (vatican.va))

Ökumene bei der deutschen Bischofskonferenz

Auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz befasst sich die Ökumenekommission (Kommission II) mit den Beziehungen zu den anderen christlichen Kirchen und mit ökumenisch-theologischen Grundfragen. Alle Informationen zu den aktuellen Mitgliedern der Kommission sowie hilfreiche Links zu ökumenischen Arbeitshilfen der DBK finden Sie unter  Ökumenekommission: Deutsche Bischofskonferenz (dbk.de)

Kommission der kath. Ökumenebeauftragten in Bayern (KKÖB)

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