Foto: Bundesministerium für Finanzen
München, 20. Januar 2021:
Änderung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und bei Pflege
- monatlich/jährlich mehr Geld durch Verdoppelung des Steuerfreibetrags Das Finanzministerium schreibt hierzu:
Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht im Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Eine Pauschalierungsmöglichkeit besteht auch für Steuerpflichtige, denen außergewöhnliche Belastungen durch die häusliche Pflege einer Person entstehen und die deshalb einen Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen können. Damit die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen können, wurden die Behinderten-Pauschbeträge sowie der Pflege-Pauschbetrag ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst.
Ab 2021 treten die folgenden Verbesserungen bei den Behinderten-Pauschbeträgen und dem Pflege-Pauschbetrag in Kraft:
- die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive der Aktualisierung der Systematik, wodurch zukünftig bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 ein Pauschbetrag gewährt wird,
- die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale,
- der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags ab einem Grad der Behinderung kleiner 50,
- die Anhebung des Pflege-Pauschbetrags von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro sowie
- die Einführung eines Pflege-Pauschbetrags bereits ab Pflegegrad 2.
Für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab Januar 2021 werden die Pauschbeträge - soweit die jeweilige Behinderung den Finanzbehörden bekannt gegeben und keine Übertragung oder anderweitige Verteilung von Pauschbeträgen beantragt worden ist - maschinell angepasst.
Was ist zu tun?
- Wenn Sie noch keinen monatlichen Freibetrag eintragen haben lassen, können Sie das bei Ihrem zuständigen Finanzamt veranlassen.
- Hier geht es zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung – außergewöhnliche Belastungen: Formulare Lohnsteuer Arbeitnehmer
- Die Finanzbehörde meldet dies dann an die Personalabrechnung.
- Bei einer der nächsten Gehaltsabrechnung sollte sich dies schon bemerkbar machen.
- Bitte prüfen sie den entsprechenden Eintrag.
- Falls Sie bereits einen monatlichen Freibetrag angerechnet bekommen, meldet Ihre Finanzbehörde den verdoppelten Betrag an den Arbeitgeber automatisch.
- Oder: Sie nutzen im Jahr 2022 in Ihrer Steuererklärung für 2021 erstmals die neuen Pauschbeträge
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