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München, 22.11.2021
Umfrage Ihrer Schwerbehindertenvertretung - Als Mensch mit Behinderung für die Erzdiözese München und Freising arbeiten

Liebe Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen der Erzdiözese München und Freising,

vielen Dank an der Teilnahme unserer Umfrage zum Thema „Mitarbeiter:innen mit Behinderung in der Erzdiözese München und Freising“, damit wir uns in Zukunft noch erfolgreicher, effektiver und passgenauer für Ihre Interessen in der Erzdiözese einsetzen können.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) benötigte Ihre Einschätzung und Erfahrung, um die Situation von behinderten Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen der Erzdiözese beurteilen zu können.
 
Im Fragebogen wurden Fragen zu Ihrer Person, Ihrem Arbeitsplatz und Ihren Eindrücken zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gestellt.
 
Wer konnte uns ein genaueres und breiteres Bild von der Arbeitssituation behinderter Menschen in den vielen Einrichtungen vor Ort geben, wenn nicht Sie als Mitarbeiter:in?
 
Jede Meinung und jede Information war für uns wichtig.
 
Damit helfen Sie uns als Schwerbehindertenvertretung und auch sich selbst mit einer starken und gut informierten Interessensvertretung.

Über die Auswertung werden wir Sie informieren.

Beste Grüße

Ihre Schwerbehindertenvertretung
Carola Bielmeier
Martina Hell
Sibylle Flickinger
Gerhardt Hueck

 
Finanzministerium
Foto: Bundesministerium für Finanzen
München, 20. Januar 2021:
Änderung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und bei Pflege
- monatlich/jährlich mehr Geld durch Verdoppelung des Steuerfreibetrags

 
Das Finanzministerium schreibt hierzu:
Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht im Einkommensteuergesetz die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Eine Pauschalierungsmöglichkeit besteht auch für Steuerpflichtige, denen außergewöhnliche Belastungen durch die häusliche Pflege einer Person entstehen und die deshalb einen Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen können. Damit die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen können, wurden die Behinderten-Pauschbeträge sowie der Pflege-Pauschbetrag ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst.
 
Ab 2021 treten die folgenden Verbesserungen bei den Behinderten-Pauschbeträgen und dem Pflege-Pauschbetrag in Kraft:
  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive der Aktualisierung der Systematik, wodurch zukünftig bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 ein Pauschbetrag gewährt wird,
  • die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale,
  • der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags ab einem Grad der Behinderung kleiner 50,
  • die Anhebung des Pflege-Pauschbetrags von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro sowie
  • die Einführung eines Pflege-Pauschbetrags bereits ab Pflegegrad 2.
Für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab Januar 2021 werden die Pauschbeträge - soweit die jeweilige Behinderung den Finanzbehörden bekannt gegeben und keine Übertragung oder anderweitige Verteilung von Pauschbeträgen beantragt worden ist - maschinell angepasst.
Was ist zu tun?
  • Wenn Sie noch keinen monatlichen Freibetrag eintragen haben lassen, können Sie das bei Ihrem zuständigen Finanzamt veranlassen.
  • Hier geht es zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung – außergewöhnliche Belastungen: Formulare Lohnsteuer Arbeitnehmer
  • Die Finanzbehörde meldet dies dann an die Personalabrechnung.
  • Bei einer der nächsten Gehaltsabrechnung sollte sich dies schon bemerkbar machen.
  • Bitte prüfen sie den entsprechenden Eintrag.
  • Falls Sie bereits einen monatlichen Freibetrag angerechnet bekommen, meldet Ihre Finanzbehörde den verdoppelten Betrag an den Arbeitgeber automatisch.
  • Oder: Sie nutzen im Jahr 2022 in Ihrer Steuererklärung für 2021 erstmals die neuen Pauschbeträge
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