Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten in der Erzdiözese München und Freising. Die Schwerbehindertenvertretung berät auch diejenigen, die noch nicht als (schwer-)behindert gelten, jedoch gesundheitliche Einschränkungen haben.
Wir sind zuständig für die Beschäftigen der Erzdiözese München und Freising
- im Erzbischöflichen Ordinariat
- in den Erzbischöflichen Schulen
- in den Diözesanen KiTas
- in weiteren Einrichtungen
Bei Problemen rund um den Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderung suchen wir gemeinsam mit Ihnen und dem Dienstgeber geeignete und tragfähige Lösungen.
Ihre gewählte Schwerbehindertenvertretung seit 25.11.2022 sind:
Carola Bielmeier - Sibylle Flickinger - Martina Hell - Stefan Schulz
Ihre Ansprechpersonen finden Sie unten.
Wir danken für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und freuen uns auf die nächsten Jahre mit Ihnen.
Alle vier Jahre finden die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung vom 1. Oktober bis 30. November statt. Im Herbst 2022 hat die letzte Wahl stattgefunden. 2026 ist es wieder soweit.
Wir setzen uns für die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein, denn:
Integration war ein erster Schritt, Inklusion ist jetzt!
Wir möchten Ihnen gerne helfend und beratend bei der Vertretung Ihrer Interessen zur Seite stehen. Denn obwohl in den letzten Jahrzehnten Fortschritte beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Erholung und Teilhabe erzielt wurden, gibt es nach wie vor viele Hindernisse.
Ihre Schwerbehindertenvertretung
RUFEN SIE UNS AN! Wir haben für Ihr Anliegen stets ein offenes Ohr!
Sie erreichen uns telefonisch unter
089 2137-1757.
Der direkte Weg zu uns: Senden Sie bitte eine E-Mail an das
Funktionspostfach der Schwerbehindertenvertretung
sbv@eomuc.de mit Ihrem Anliegen.
Wir melden uns bei Ihnen.
Erzdiözese München und Freising
SchwerbehindertenvertretungKapellenstr. 4
80333 München
Telefon: 089 2137-1757
E-Mail:
sbv@eomuc.de
All inclusive: Inklusion leben mit der Inklusionsvereinbarung des Erzbischöflichen OrdinariatsIm Rahmen einer Feierstunde mit Staatsministerin Ulrike Scharf und der ehemaligen Staatsministerin Christa Stewens haben der Generalvikar Christoph Klingan, die Schwerbehindertenvertretung der Erzdiözese und die Mitarbeitervertretung im Erzbischöflichen Ordinariat am 04.12.2023 die weiterentwickelte, gemeinsam erarbeitete Inklusionsvereinbarung für das EOM vorgestellt.
Zu der Feier im Foyer des Erzbischöflichen Ordinariats kamen rund 70 Mitarbeitende. Weitere 30 Kolleg:innen, die aufgrund der Verkehrs- und Witterungslage im Homeoffice geblieben waren, konnten kurzfristig noch per Live-Streaming zugeschaltet werden.
Hier finden Sie den gesamten Bericht sowie weitere Bilder der Veranstaltung.
Inklusionsvereinbarung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Erzbischöflichen Ordinariat München vom 01.10.2003 in der Fassung vom 15.11.2023.
Versammlung
Einmal im Jahr findet unsere Schwerbehindertenversammlung für alle schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Mitarbeiter:innen statt.
Die Termine für die nächsten Versammlungen in 2025 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung und Gleichstellung aus den Bereichen "Schulen, pädagogisches Personal und RL i. K." und "Verwaltung, PR/GR, Erzb. Jugendamt, Diözesane Kitas, Betrieb Domberg u. Tagungs- u. Beherbergungsbetrieb" stehen bereits fest - bitte merken Sie sich diese bereits vor:
Bereiche: Erzb. Schulen, Religionslehrkräfte i. K. und pädagogisches Personal
Donnerstag, 27.03.2025, 14:30 – 16:45 Uhr – online
Alle anderen Bereiche:
(für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Verwaltung, PR/GR, Erzb. Jugendamt, Kita-Regionalverbünde und Tagungs- und Beherbergungsbetriebe)
Donnerstag, 03.04.2025, 09:00 – 12:00 Uhr – in Präsenz und online
Definition "Behinderung"
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (SGB IX, §2, Abs. 1).
Definition "Schwerbehinderung"
Ist der Grad der Behinderung 50 oder mehr, dann sagt man, die Person ist schwerbehindert. Schwerbehinderte Menschen bekommen einen Schwerbehindertenausweis. Erst dann haben Sie u. a. Anspruch auf Zusatzurlaub. Die Feststellung einer Schwerbehinderung erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Amt für Versorgung (ZBFS).
Definition „Gleichstellung“
Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, bei denen "nur" ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde.
Die gleichgestellten behinderten Menschen haben den besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen und auch eine besondere Fürsorgepflicht seitens der Vorgesetzten, aber keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.
Dern Antrag auf Gleichstellung können Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur beantragen.
Aufgabenschwerpunkte:
Wir...
... beraten bei Einzelanfragen
... beteiligen uns bei Stellenbesetzungsverfahren
... unterstützen Sie am Arbeitsplatz
... helfen bei Anträgen im Umfeld von Behinderung und Gleichstellung
... begleiten Sie bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach Krankheit oder Rehabilitation
... begegnen Ihnen unmittelbar im Rahmen der jährlichen Schwerbehindertenversammlung für alle schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Mitarbeiter:innen
... beraten Sie zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, z. B. Ausstattung des Arbeitsplatzes
... arbeiten vertrauensvoll zusammen mit internen und externen Partnern
... setzen die Inklusionsvereinbarungen um
... setzen uns für die Beachtung der Vorschriften zur Barrierefreiheit ein
... informieren über einschlägige Gesetze und Verordnungen
... unterstützen in Fragen des Arbeitsschutzes, der Gesundheitsförderung und Prävention in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen, dem betriebsärztlichen Dienst, der Fachstelle für Arbeitssicherheit und dem Inklusionsamt
... informieren Sie über externe Hilfsangebote (z. B. Inklusionsamt, Integrationsdienst, Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung)
... organisieren einmal jährlich die Schwerbehindertenversammlung für alle schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Mitarbeiter:innen
Stellvertretende Vertrauenspersonen:
Sibylle Flickinger, Realschullehrerin
zuständig für den Bereich der Erzbischöflichen Schulen
E-Mail:
SFlickinger@eomuc.de
Wir unterstützen Sie nur mit Ihrem Einverständnis.
Wir sichern Ihnen Vertraulichkeit zu.
Wir beraten Menschen mit und ohne Behinderung.
... auch diese Links können wir weiterempfehlen ...
Orientierung - Beratung - Unterstützung - Inklusion
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