Nr. 08 | 8. Januar 2015
Amt und Ehrenamt
„Entsprechend dem Wissen, der Zuständigkeit und hervorragenden Stellung, die sie einnehmen, haben sie [die Laien] die Möglichkeit, bisweilen auch die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, zu erklären.“ (Kirchenkonstitution Nr. 37) |
Die dogmatische Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium) beginnt mit der Überschrift Das Mysterium der Kirche. Schon das zweite Kapitel befasst sich mit dem Volk Gottes. In der Folge wird die Hierarchie der Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt beschrieben, bevor es im 4. Kapitel sehr grundsätzliche und differenzierte Aussagen über die Laien gibt. Damit wird deutlich, dass die Konzilsväter von der gemeinsamen Berufung und Sendung aller Glieder des Volkes Gottes ausgehen, von der „wahren Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi“ (Kirchenkonstitution Nr. 32). Alle sind zur Heiligkeit und zum Dienst in der Kirche berufen. Die mit Weihe und Amt haben dabei als besonderen Auftrag, einen Dienst am Volk Gottes zu leisten: zu lehren, zu heiligen und zu leiten. Das Amt ist also ein Dienstamt (Kirchenkonstitution Nr. 28). Auch wenn in den Konzilstexten nicht ausdrücklich vom Ehrenamt die Rede ist, so wird doch an vielen Stellen deutlich, dass alle Getauften das Amt haben, die Großtaten Gottes durch ihr Lebenszeugnis zu verkünden. Das macht ihre „Ehre“ aus.
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Was ist also mit dem ehrenamtlichen Engagement in der Kirche? Die Christ/innen tun nicht ehrenamtlich etwas, was „eigentlich" Hauptamtliche bzw. Hauptberufliche tun müssten. Das kann es zwar in Notfällen auch geben. Denn „Amtsträger" sind seit dem Konzil nicht nur die ordinierten Hauptamtlichen. Alle Christ/innen können ein Amt übernehmen - auch im kirchenrechtlichen Sinn, nämlich eine in Kirche und Gesellschaft öffentlich wahrzunehmende und zu verantwortende Aufgabe. In der gesamten abendländischen Tradition - sei es aus der Sicht der klassischen Antike oder der des Christentums - gehört der individuelle Beitrag zum allgemeinen Wohl unverzichtbar zu einem sinnerfüllten Leben. Es war und ist eine Ehre sich für das Wohl des Gemeinwesens zu engagieren. Ja, die Konstitution über die Kirche spricht sogar von einer gelegentlichen Pflicht. Diese äußert sich nicht nur in der notwendigen Meinungsäußerung, sondern in vielfältigen Formen des Engagements, weil es auch ganz unterschiedliche und vielfältige Begabungen (Charismen) der Getauften gibt, die sie in die Kirche einbringen können und sollen. |
Lassen wir uns in die Pflicht nehmen! Es sollte uns eine Ehre sein! Entdecken wir auch bei uns und den Mitchristen – eventuell noch verborgene – Fähigkeiten beziehungsweise Charismen. In vielen Menschen schlummern Begabungen, die das Zusammenleben bereichern. Scheuen wir uns nicht, Neues auszuprobieren und dabei auch über unseren Schatten zu springen.
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Autor dieses Konzilsnewsletters
Bernhard Utters geb. 1949, ehem. Diözesanleiter der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) in der Erzdiözese Köln, Landesvorsitzender des BDKJ in Bayern und Geschäftsführer der Landesstelle für Katholische Jugendarbeit in München; seit 2010 Mitglied im Vorstand des Diözesanrats der Erzdiözese München und Freising und seit 2006 Vorsitzender des Dekanatsrats Fürstenfeldbruck. |
Archiv aller bisher erschienenen Konzilsnewsletter
Alle bisher erschienenen Konzilsnewsletter finden Sie online. Seit Kurzem gibt es vom Münchner Kirchenradio einen besonderen Service: alle Interviews mit den Autorinnen und Autoren der Konzilsnewsletter sind archiviert - zum Anhören, mit ausführlicher Beschreibung von Best Practices. [Zu beiden Archiven kommen Sie über diesen Link].
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Hinweise
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Die Autorinnen und Autoren sind Mitglieder des AK Vatikanum des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising. |
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Impressum
Herausgeber: Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising Schrammerstr. 3/VI., 80333 München www.dioezesanrat-muenchen.de
Redaktion: Dr. Walter Bayerlein, Hans Fellner, Dr. Martin Schneider, Rita Spangler
Kontakt: MSchneider@eomuc.de
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